Bußgeldbescheid
Behördlicher Bescheid über eine Ordnungswidrigkeit — Einspruchsfrist 2 Wochen ab Zustellung.
Der Bußgeldbescheid ist die behördliche Sanktion einer Ordnungswidrigkeit (z. B. Verkehrsverstoß). Ein Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich (§ 67 OWiG). Häufige Angriffspunkte: Messfehler, fehlende Eichscheine, fehlerhafte Zustellung, mangelhafte Identifikation des Fahrers.
Passende Use-Cases
Hinweis: Diese Definition dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.