Buy-out (Urheberrecht)
Pauschale Abgeltung aller Nutzungsrechte an einem Werk — meist im Kreativbereich kritisch zu prüfen.
Beim Buy-out überträgt der Urheber alle bekannten Nutzungsrechte zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt — gegen Einmalzahlung. § 32a UrhG (Fairnessparagraf) schützt vor offensichtlichem Missverhältnis: Bei unerwartetem Erfolg besteht ein Anspruch auf Nachvergütung.
Passende Use-Cases
- Lizenz-/NutzungsrechtevertragVerlag, Studio oder Kunde will Ihre Werke nutzen? Wir prüfen, ob es eine faire Lizenz oder ein Total-Ausverkauf ist.
- Influencer-KooperationsvertragMarkendeal auf dem Tisch? Laden Sie den Vertrag hoch — wir zeigen Buy-out, Exklusivität, Vertragsstrafe und Kennzeichnungspflicht in Klartext.
Hinweis: Diese Definition dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.