Zum Hauptinhalt springen

DE

Selbstbehalt

Der Betrag, der einer unterhaltspflichtigen Person von ihrem Einkommen mindestens bleiben muss.

Die Düsseldorfer Tabelle nennt die Selbstbehalte. Ihre Höhe hängt davon ab, wem gegenüber Unterhalt geschuldet wird — etwa minderjährigen Kindern, volljährigen Kindern oder dem Ehegatten — und ob die unterhaltspflichtige Person erwerbstätig ist. Reicht das Einkommen nach Abzug des Selbstbehalts nicht für alle Ansprüche, liegt ein Mangelfall vor; dann werden die Unterhaltsbeträge gekürzt (§ 1603 BGB).

¹Hinweis: Diese Definition dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Lexi, Ihr digitaler Begleiter auf der Plattform

Bereit, Ihr Anliegen zu klären?

{n} Credits gratis. Keine Kreditkarte erforderlich. In 2 Minuten startklar.

Jetzt kostenlos starten

Keine Kreditkarte erforderlich · DSGVO-konform · Kostenlos starten

Kostenlos starten
Keine Kreditkarte
Jetzt starten