Streitwert
Der Geldwert, um den es in einem Rechtsstreit geht — er bestimmt die Gerichts- und Anwaltsgebühren und, welches Gericht zuständig ist.
Bei einer Geldforderung ist der Streitwert grundsätzlich der geforderte Betrag; Zinsen und Kosten, die nur nebenbei verlangt werden, zählen nicht mit (§ 4 ZPO). Für andere Streitigkeiten gibt es eigene Regeln, etwa bei einem Streit um die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses höchstens den Betrag von drei Monatsgehältern (§ 42 Abs. 2 GKG). Aus dem Streitwert ergeben sich die Gebühren nach GKG und RVG. In Deutschland entscheidet er außerdem über das Gericht: bis 10.000 € ist in der Regel das Amtsgericht zuständig (Grenze seit 1. Januar 2026), darüber das Landgericht, vor dem Anwaltszwang herrscht.
¹Hinweis: Diese Definition dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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