§ 01 · Für Anwält:innen

Müssen Kanzleien KI-Schreiben jetzt kennzeichnen? Art. 50 AI Act aus Anwaltssicht

Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 EU AI Act. Was das für Kanzlei-Chatbots, KI-Mandanteninformationen und Schriftsätze bedeutet – und warum nicht jeder KI-Einsatz kennzeichnungspflichtig ist.

4 Minuten Lesezeit
Für Anwält:innen
Anwältin am Schreibtisch prüft ein KI-generiertes Schreiben – Symbolbild für die Transparenzpflichten nach Art. 50 EU AI Act.
Anwältin am Schreibtisch prüft ein KI-generiertes Schreiben – Symbolbild für die Transparenzpflichten nach Art. 50 EU AI Act.

In einem Satz

Ab dem 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten aus Art. 50 EU AI Act – für Kanzleien heißt das nicht, jedes KI-unterstützte Schreiben zu stempeln, sondern dort zu kennzeichnen, wo Mandanten oder Gerichte sonst über die Herkunft einer Interaktion oder eines Inhalts getäuscht würden.

Wann wird Ihre Kanzlei „Betreiber" im Sinne von Art. 50?

Der AI Act adressiert Kanzleien als „Betreiber" (deployer), sobald sie ein KI-System einsetzen. Entscheidend ist aber die Art der Nutzung – nicht jede fällt unter die Kennzeichnungspflicht:

  • Kanzlei-Chatbot auf der Website: Interagiert ein System direkt mit Menschen, muss offengelegt werden, dass es sich um KI handelt – es sei denn, das ist ohnehin offensichtlich.
  • KI-generierte Mandanteninformationen: Synthetisch erzeugte Texte, Bilder oder Audio, die als Information verbreitet werden, sind maschinenlesbar und für den Empfänger erkennbar zu kennzeichnen.
  • KI-unterstützte Schriftsätze: Der von Ihnen geprüfte, verantwortete und unterzeichnete Schriftsatz ist Ihr anwaltliches Arbeitsprodukt. Ein Werkzeugeinsatz im Entwurf löst für sich genommen keine Kennzeichnungspflicht gegenüber dem Gericht aus – die anwaltliche Letztverantwortung bleibt.

Wo genau die Grenze verläuft, ist eine offene Auslegungsfrage, die sich erst mit Behördenpraxis und Rechtsprechung schärfen wird. Den Wortlaut finden Sie im AI Act auf EUR-Lex.

AI Act trifft Berufsrecht

Vieles, was der AI Act nun kodifiziert, verlangt das anwaltliche Berufsrecht ohnehin. Die BRAO-Pflicht zur sorgfältigen, eigenverantwortlichen Berufsausübung bedeutet: Sie prüfen jeden KI-Output, bevor er Ihr Haus verlässt. Gerichte haben wiederholt deutlich gemacht, dass erfundene Zitate oder Fundstellen aus einem KI-System die Prüfpflicht verletzen und zur Rüge führen können (mehr dazu in unserer Einordnung zum Berliner Halluzinations-Fall).

Der AI Act schafft darüber hinaus eine zusätzliche, öffentlich-rechtliche Ebene: die Kennzeichnung gegenüber Dritten. Das Berufsrecht schützt das Mandat, der AI Act schützt die Erkennbarkeit von KI. Beide Ebenen laufen parallel – die eine ersetzt die andere nicht.

Checkliste bis zum Stichtag

  • Bestandsaufnahme: Welche KI-Systeme sind bei Ihnen im Einsatz – Chatbot, Textgeneratoren, Recherche-Tools? Und wofür genau?
  • Kennzeichnungskonzept: Legen Sie fest, welche Ausgaben nach außen gehen und dort einen Hinweis brauchen, und wo die anwaltliche Verantwortung die Kennzeichnung entbehrlich macht.
  • Anbieter-Transparenz einfordern: Verlangen Sie von Ihren Tools Auskunft über eingesetzte Modelle, Hosting-Region und Subprozessoren. Ohne diese Angaben können Sie Ihre eigene Kennzeichnungspflicht nicht sauber erfüllen.

Nach aktuellen Erhebungen nutzen 63,6 % der deutschen Kanzleien KI aktiv – vor zwei Jahren waren es unter 30 %, und auch über 60 % der kleinen Kanzleien sind dabei. Die Frage ist also selten „ob", sondern „wie transparent".

Wie unser Anwaltsportal das abbildet

Wir haben Transparenz an mehreren Stellen fest verankert:

  • Modell-Transparenz im Picker: Sie sehen jederzeit, welches Modell einen Turn erzeugt hat.
  • EU-Pinning auch beim Premium-Modell: Selbst das Fable-Add-on läuft mit EU-Pinning und nur nach ausdrücklichem Kanzlei-Opt-in.
  • Öffentliche Subprozessoren-Liste: Unsere Subprozessoren und die KI-Transparenz-Seite sind offen einsehbar – genau die Angaben, die Sie für Ihr eigenes Kennzeichnungskonzept brauchen. Ihre Mandatsdaten fließen nicht in Modelltraining.

Mehr zum Portal finden Sie unter /fuer-anwaelte.

Kein Verbot – ein Gebot der Transparenz

Der AI Act sanktioniert nicht die KI-Nutzung an sich. Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit Bußgeldern von bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes belegt werden – geahndet wird also Intransparenz, nicht der Einsatz moderner Werkzeuge. Für Hochrisiko-Anwendungen nach Annex III gilt zudem eine spätere Frist: Diese Pflichten wurden per „Digital Omnibus" auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Wer heute sauber dokumentiert, wo und wie KI zum Einsatz kommt, ist für beide Stufen gerüstet.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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