In einem Satz
Das Freischalten eines über die Plattform vermittelten Mandats belastet kein Guthaben mehr und schreibt keine Abrechnungszeile — vermittelte Mandate sind kostenlos, dauerhaft; bezahlt wird nur das Werkzeug, nie die Vermittlung.
Was sich geändert hat
Bisher kostete das Freischalten eines vermittelten Mandats pauschal fünf Euro aus dem Kanzlei-Guthaben. Diese Belastung ist ersatzlos entfallen. Der zurückgegebene Preis ist null, es wird kein Guthaben mehr abgebucht, und es entsteht keine Abrechnungszeile. Alles andere an der Freischaltung bleibt unverändert — sämtliche Schutzmechanismen greifen weiter, es fällt ausschließlich der Geldbetrag weg.
Warum die Erstattung ersatzlos verschwunden ist
Zur alten Mechanik gehörte eine Erstattungsfunktion für den Fall, dass ein freigeschaltetes Mandat sich als unbrauchbar herausstellte. Ohne Belastung kann sie nur noch melden, dass es nichts zu erstatten gibt. Eine Schaltfläche, die dauerhaft nichts tun kann, ist schlechter als keine: Sie weckt eine Erwartung, die das System nicht mehr einlösen kann. Sie ist deshalb entfernt worden, statt sie als Attrappe stehen zu lassen.
Ein ehrlicher Zwischenstand
Zum Zeitpunkt der Umstellung standen im System null vermittelte Mandate und null Buchungen. Es wurde also nie ein Cent dafür belastet. Das ist keine Erfolgsmeldung — es ist der Grund, warum die Umstellung ohne Übergangsregelung und ohne Rückabwicklung möglich war. Wir halten es für tragfähiger, das offen zu sagen, als eine Preisentscheidung als Zugeständnis zu inszenieren, das niemanden etwas gekostet hätte.
Ein Nebenbefund, der zur Sache gehört
Beim Aufräumen fiel auf, dass die öffentlich lesbare Anwaltsliste den Betrag, den eine Kanzlei je Mandat zahlt, als eigenes Feld mitführte — öffentlich abrufbar. Für ein Preismodell, das es nicht mehr gibt, hätte das ohnehin keinen Sinn ergeben; unabhängig davon gehört ein solcher Wert nicht in eine öffentliche Liste. Das Feld ist raus. Eine Preisentscheidung ist erst dann durchgezogen, wenn sie auch in der Datenschicht angekommen ist.
Warum kostenlos
Der Marktplatz war wichtig, bevor es das Anwaltsportal mit seinen Agenten gab. Inzwischen liegt sein Wert nicht mehr in einer Vermittlungsgebühr, sondern im Zusammenhang: Verbraucher:innen, die auf der Plattform an eine Grenze stoßen, sollen eine Kanzlei erreichen können — das ist die Umsetzung unserer eigenen Regel, dass es einen Weg zum Anwalt geben muss, wenn es zu kompliziert wird. Diesen Weg zu bepreisen, hätte ihn genau dort verengt, wo er gebraucht wird.
Deshalb gilt: Vermittelte Mandate sind kostenlos — dauerhaft. Bezahlt wird nur das Werkzeug, nie die Vermittlung. Und ebenso deutlich: Nutzen müssen Sie ihn nicht — das Portal arbeitet unabhängig davon für Ihre eigenen Mandate. Es ist völlig in Ordnung, das Anwaltsportal ausschließlich für selbst gewonnene Mandate zu verwenden; der Marktplatz ist ein zusätzlicher Kanal, kein Bestandteil des Abos.
Eine Korrektur in eigener Sache
Ältere Beiträge und Seitentexte beschreiben noch das frühere Bezahl-pro-Mandat-Modell. Sie sind insoweit überholt. Wo uns solche Stellen begegnen, ziehen wir sie nach; fällt Ihnen eine auf, sagen Sie uns gern Bescheid über Kontakt.
Was das ausdrücklich nicht heißt
Kostenlos ist eine Preisaussage, keine Mengenaussage. Der Kanal startet erst mit der öffentlichen Ankündigung der Plattform, und dieser Beitrag verspricht Ihnen ausdrücklich nicht, wie viele Anfragen Sie erreichen werden — er beschreibt, was es kostet, wenn eine kommt. Es gibt keine Zusicherung über Zahl, Qualität, Rechtsgebiet oder Region der Anfragen, keine Exklusivität und keine Zuweisungsgarantie.
Ebenfalls unberührt bleibt alles Berufsrechtliche: Ob Sie ein Mandat annehmen, die Prüfung auf widerstreitende Interessen und jede Vergütungsvereinbarung liegen vollständig bei Ihnen. Die Plattform stellt den Kontakt her und erbringt keine Rechtsdienstleistung — wie wir diese Grenze ziehen, steht unter RDG-Grenzen.
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