AGB-Klauseln prüfen — unwirksame Regelungen erkennen
Haftungsausschluss, Kündigungsfrist, automatische Vertragsverlängerung — nicht jede Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist wirksam.
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Schnell-Check: Was ist zu tun?
3 kurze Fragen – keine Anmeldung nötig.
Frist im Blick
Am besten vor Unterschrift oder vor Ablauf einer Kündigungsfrist
§§ 305–310 BGB
Es gibt keine gesetzliche Frist für die Prüfung selbst — entscheidend ist, kritische Klauseln (v. a. Kündigungsfristen und automatische Verlängerungen) rechtzeitig zu erkennen.
Worauf wir besonders achten
Aus echten Fällen kuratiert. Die KI-Prüfung markiert genau diese Punkte in Ihrem Dokument.
Automatische Vertragsverlängerungen mit kurzer Widerspruchsfrist werden häufig übersehen.
Pauschale Haftungsausschlüsse sind oft unwirksam (§ 309 Nr. 7 BGB).
Gerichtsstandsklauseln gegenüber Verbrauchern sind meist unwirksam.
Was Sie hier in 5 Minuten erledigen
Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen der gesetzlichen Inhaltskontrolle (§§ 305–310 BGB). Überraschende Klauseln, eine unangemessene Benachteiligung oder eine intransparente Kündigungsfrist können unwirksam sein — auch wenn sie im unterschriebenen Vertrag stehen.
Vertrag/AGB hochladen — wir markieren auffällige Klauseln (Haftung, Kündigung, automatische Verlängerung, Gerichtsstand) und ordnen sie rechtlich ein.
In drei Schritten zum Ergebnis
AGB hochladen
Vertrag oder separate AGB als PDF/Foto.
Klausel-Check
Prüfung gegen §§ 305–310 BGB: Transparenz, Überraschung, unangemessene Benachteiligung.
Einordnung
Klare Einschätzung, welche Klauseln angreifbar sind — mit Fundstellen.
- AGB hochladen – Vertrag oder separate AGB als PDF/Foto.
- Klausel-Check – Prüfung gegen §§ 305–310 BGB: Transparenz, Überraschung, unangemessene Benachteiligung.
- Einordnung – Klare Einschätzung, welche Klauseln angreifbar sind — mit Fundstellen.
- Keine gerichtliche Durchsetzung einer Unwirksamkeit.
- Keine Prüfung eigener AGB als Verwender (dafür der eigene Use-Case „Lieferanten-AGB prüfen“).
- Keine Individualvereinbarungsprüfung außerhalb der AGB-Klauseln.
Transparenz
Was die KI prüft — und was nur ein Anwalt entscheiden kann
Eine KI ist immer nur so gut wie die Frage. Deshalb zeigen wir Ihnen offen, wo Ihre Antwort verlässlich ist und wo Sie unbedingt mit einer Anwältin oder einem Anwalt sprechen sollten.
Bei hohem Streitwert oder dauerhafter, wirtschaftlich bedeutsamer Vertragsbindung.
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