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Freelancer · Auftrag storniert

Auftrag storniert — welche Vergütung Ihnen nach § 648 BGB trotzdem zusteht

Projekt gestoppt, Rechnung offen? Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag ohne wichtigen Grund, verlieren Sie Ihr Honorar nicht.

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Frist im Blick

Keine gesetzliche Frist

§ 648 BGB

Der Anspruch verjährt regelmäßig in drei Jahren (§§ 195, 199 BGB). Reagieren Sie trotzdem zeitnah: Je später Sie widersprechen, desto schwerer ist eine unzutreffende Einordnung als Kündigung aus wichtigem Grund zu korrigieren.

Typische Risiken in diesem Fall

Worauf wir besonders achten

Aus echten Fällen kuratiert. Die KI-Prüfung markiert genau diese Punkte in Ihrem Dokument.

  • Stornierung wird als Verlust abgeschrieben, obwohl § 648 Satz 2 BGB den Vergütungsanspruch ausdrücklich erhält.

  • Der Auftraggeber behauptet eine Kündigung aus wichtigem Grund (§ 648a BGB) — dann schuldet er nur die erbrachte Leistung. Die Beweislast dafür trägt er, nicht Sie.

  • Verwechslung von Werk- und Dienstvertrag: § 648 BGB gilt nur beim Werkvertrag, sonst greifen §§ 615, 621, 627 BGB mit ganz anderen Folgen.

  • Stornoklausel in den AGB des Auftraggebers, die § 648 Satz 2 BGB vollständig ausschließt — als AGB regelmäßig unwirksam (§ 307 BGB).

  • Abrechnung ohne getrennte Ausweisung von erbrachtem Teil, ersparten Aufwendungen und anderweitigem Erwerb — die Forderung wird dann nicht fällig.

  • Die 5-Prozent-Vermutung aus § 648 Satz 3 BGB wird als Obergrenze missverstanden; sie ist eine widerlegliche Untergrenze.

  • Bereits gezahlte Abschläge werden vorschnell zurückerstattet, statt sie zu verrechnen.

  • Kein Nachweis, dass die frei gewordene Kapazität nicht anderweitig vergütet wurde — genau das wird der Auftraggeber bestreiten.

Was Sie hier in 5 Minuten erledigen

Viele Selbstständige buchen eine Stornierung als Verlust ab. Beim Werkvertrag ist das falsch: Der Besteller darf zwar jederzeit kündigen (§ 648 Satz 1 BGB), schuldet aber weiterhin die vereinbarte Vergütung — er darf nur das abziehen, was Sie sich dadurch tatsächlich erspart haben, und was Sie mit der frei gewordenen Zeit anderweitig verdient haben. Der Anspruch scheitert in der Praxis fast nie am Recht, sondern an einer Abrechnung, die diese Posten nicht sauber trennt.

Vertrag und Kündigungsschreiben hochladen — wir ordnen Vertragstyp und Kündigungsart ein, trennen erbrachten von nicht erbrachtem Leistungsteil und bauen daraus eine prüffähige Abrechnung samt Zahlungsaufforderung.

So funktioniert es

In drei Schritten zum Ergebnis

1

Vertrag und Kündigung hochladen

Angebot, Auftragsbestätigung und das Kündigungsschreiben.

2

Einordnung

Werk- oder Dienstvertrag, freie Kündigung oder wichtiger Grund.

3

Abrechnungs-Gerüst

Vereinbarte Vergütung, erbrachter Teil, ersparte Aufwendungen — je getrennt.

Was Sie bekommen
  • Vertrag und Kündigung hochladenAngebot, Auftragsbestätigung und das Kündigungsschreiben.
  • EinordnungWerk- oder Dienstvertrag, freie Kündigung oder wichtiger Grund.
  • Abrechnungs-GerüstVereinbarte Vergütung, erbrachter Teil, ersparte Aufwendungen — je getrennt.
Was es nicht ist
  • Keine Bezifferung Ihrer ersparten Aufwendungen — die kennen nur Sie; wir liefern die Rechenstruktur.
  • Keine Beweiswürdigung, ob ein behaupteter wichtiger Grund tatsächlich trägt.
  • Keine steuerliche Beratung zur Umsatzsteuer auf den Kündigungsanteil.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Fall

Transparenz

Was die KI prüft — und was nur ein Anwalt entscheiden kann

Eine KI ist immer nur so gut wie die Frage. Deshalb zeigen wir Ihnen offen, wo Ihre Antwort verlässlich ist und wo Sie unbedingt mit einer Anwältin oder einem Anwalt sprechen sollten.

Wenn der Auftraggeber Schlechtleistung vorwirft und sich auf § 648a BGB beruft, bei Auftragsvolumen über etwa 25.000 Euro oder wenn geklagt werden muss, sollten Sie eine:n Anwält:in für Vertragsrecht einschalten.

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