Beitragsbescheid der Rentenversicherung — Widerspruch nach Betriebsprüfung
Nach einer DRV-Betriebsprüfung droht eine Beitragsnachforderung — oft wegen vermeintlicher Scheinselbständigkeit. Der Widerspruch hemmt die Fälligkeit NICHT automatisch.
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Schnell-Check: Was ist zu tun?
3 kurze Fragen – keine Anmeldung nötig.
Frist im Blick
1 Monat ab Zugang
§ 84 SGG
Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats schriftlich bei der DRV eingehen — bei belastender Summe sollte im selben Schreiben zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden (§ 86a Abs. 3 SGG), da der Widerspruch die Fälligkeit sonst nicht hemmt.
Worauf wir besonders achten
Aus echten Fällen kuratiert. Die KI-Prüfung markiert genau diese Punkte in Ihrem Dokument.
Ohne Antrag auf Aussetzung der Vollziehung droht trotz Widerspruch die sofortige Vollstreckung.
Die Statusfeststellung „Scheinselbständigkeit“ wird oft unterschätzt.
Säumniszuschläge lassen sich bei unverschuldeter Unkenntnis der Zahlungspflicht anfechten.
Was Sie hier in 5 Minuten erledigen
Nach einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV kann die Deutsche Rentenversicherung Beiträge zur Sozialversicherung nachfordern — häufig, weil freie Mitarbeiter als scheinselbständig eingestuft werden (Gesamtabwägung nach § 7 Abs. 1 SGB IV). Wichtig: Der Widerspruch hat KEINE aufschiebende Wirkung — die Nachforderung ist trotz Widerspruch sofort fällig, wenn nicht zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung beantragt wird.
Beitragsbescheid + Prüfbericht hochladen — wir prüfen Statusfeststellung und Säumniszuschläge und bereiten Widerspruch + Antrag auf Aussetzung der Vollziehung vor.
In drei Schritten zum Ergebnis
Prüfbericht abgleichen
Berechnungsanlagen mit eigenen Lohnunterlagen gegenprüfen.
Widerspruch einlegen
Fristwahrender Widerspruch bei der DRV (1 Monat).
Aussetzung der Vollziehung
Bei belastender Summe zusätzlich Aussetzung der Vollziehung beantragen (§ 86a Abs. 3 SGG).
- Prüfbericht abgleichen – Berechnungsanlagen mit eigenen Lohnunterlagen gegenprüfen.
- Widerspruch einlegen – Fristwahrender Widerspruch bei der DRV (1 Monat).
- Aussetzung der Vollziehung – Bei belastender Summe zusätzlich Aussetzung der Vollziehung beantragen (§ 86a Abs. 3 SGG).
- Keine steuerliche Beratung.
- Keine Vertretung vor dem Sozialgericht.
- Keine abschließende sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung.
Transparenz
Was die KI prüft — und was nur ein Anwalt entscheiden kann
Eine KI ist immer nur so gut wie die Frage. Deshalb zeigen wir Ihnen offen, wo Ihre Antwort verlässlich ist und wo Sie unbedingt mit einer Anwältin oder einem Anwalt sprechen sollten.
Bei Statusfragen oder hoher Nachforderungssumme — Fachanwalt für Sozial-/Arbeitsrecht oder Steuerberater.
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