Eigenes Angebot, eigene AGB, eigene Rechnung — vor dem Versand prüfen
Sie haben selbst geschrieben — und jetzt geht es raus. Die Ausgangsprüfung liest Ihr Dokument mit den Augen der Gegenseite: Was fehlt, was widerspricht sich, was ist nie ausgefüllt worden?
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Frist im Blick
Vor Versand
Für das eigene Dokument läuft keine gesetzliche Frist — die Prüfung lohnt sich, solange Sie noch ändern können. Nach dem Versand ist ein Angebot nach § 145 BGB bindend, und eine Kündigung lässt sich nicht einseitig zurücknehmen.
Worauf wir besonders achten
Aus echten Fällen kuratiert. Die KI-Prüfung markiert genau diese Punkte in Ihrem Dokument.
Widerrufsbelehrung im Fernabsatz fehlt oder weicht vom Muster ab — dann erlischt das Widerrufsrecht erst zwölf Monate und vierzehn Tage nach Ablauf der regulären Frist (§ 356 Abs. 3 BGB).
Rechnung ohne die Pflichtangaben des § 14 Abs. 4 UStG — der Empfänger kann den Vorsteuerabzug verlieren und hat einen Anlass, die Zahlung zurückzustellen.
AGB im Anschreiben erwähnt, aber weder beigefügt noch abrufbar — ohne zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme werden sie nicht Vertragsbestandteil (§ 305 Abs. 2 BGB).
Zahlungsziel, Frist oder Haftungsgrenze stehen im Angebot anders als in den eigenen AGB — Zweifel bei der Auslegung gehen zulasten des Verwenders (§ 305c Abs. 2 BGB).
Platzhalter aus der Vorlage sind stehen geblieben („[Name]", „XXX", „TT.MM.JJJJ") — der häufigste Fund der Ausgangsprüfung überhaupt.
Frist in Ziffern und Frist in Worten widersprechen sich („14 (vierzehn) Tage" gegen „binnen zehn Tagen").
Pflichtangaben auf dem Geschäftsbrief fehlen — Rechtsform, Sitz, Registergericht und Registernummer (§ 35a GmbHG, § 125a HGB).
Angebot ohne Bindungsfrist: Ohne eigene Befristung bleiben Sie an Ihren Antrag gebunden, bis er nach § 147 BGB erlischt (§ 145 BGB).
Was Sie hier in 5 Minuten erledigen
Jede andere Prüfung auf dieser Plattform beantwortet die Frage „Was will jemand von mir?". Hier ist es umgekehrt: Das Dokument stammt von Ihnen, und die Frage lautet, ob es so rausgehen kann. Die drei teuersten Fehler sind dabei nicht juristisch spitzfindig, sondern banal — ein Pflichtbestandteil fehlt (die Widerrufsbelehrung im Fernabsatz, eine Pflichtangabe der Rechnung), das Dokument widerspricht sich selbst (das Zahlungsziel im Angebot passt nicht zu dem in den AGB), oder ein Platzhalter aus der Vorlage steht noch drin. Alle drei sieht man im eigenen Text am schlechtesten, weil man weiß, was gemeint war.
Ihr eigenes Dokument hochladen — Angebot, AGB, Kündigungsschreiben, Rechnung oder Anschreiben. Wir prüfen auf fehlende Pflichtbestandteile, Widersprüche innerhalb des Dokuments und offene Platzhalter, gehen die Prüf-Checkliste der jeweiligen Dokumentart Punkt für Punkt durch und markieren jede Fundstelle wörtlich im Original.
In drei Schritten zum Ergebnis
Eigenes Dokument hochladen
Angebot, AGB, Kündigung, Rechnung oder Anschreiben — als PDF oder Word-Datei.
Ausgangsprüfung laufen lassen
Fehlende Pflichtbestandteile, Widersprüche im eigenen Text, offene Platzhalter, Checkliste der Dokumentart.
Nachbessern und versenden
Jede Fundstelle wird wörtlich im Original markiert — Sie sehen, welche Stelle gemeint ist.
- Eigenes Dokument hochladen – Angebot, AGB, Kündigung, Rechnung oder Anschreiben — als PDF oder Word-Datei.
- Ausgangsprüfung laufen lassen – Fehlende Pflichtbestandteile, Widersprüche im eigenen Text, offene Platzhalter, Checkliste der Dokumentart.
- Nachbessern und versenden – Jede Fundstelle wird wörtlich im Original markiert — Sie sehen, welche Stelle gemeint ist.
- Keine Freigabe im Rechtssinn: Ein „kann raus" ist eine Aussage über die geprüften Punkte, keine Zusicherung, dass das Dokument rechtswirksam ist.
- Keine kaufmännische Bewertung — ob ein Preis, eine Frist oder eine Haftungsgrenze klug gewählt ist, beurteilt die Prüfung nicht.
- Keine Kenntnis von Absprachen, die nur mündlich oder in Ihrem E-Mail-Verlauf stehen; geprüft wird der Text, den Sie hochladen.
- Keine abschließende AGB-Inhaltskontrolle und keine Aussage zum Abmahnrisiko bei dauerhaft verwendeten Verbraucher-AGB.
- Keine steuerliche Beratung — ob der Umsatzsteuerausweis, eine Steuerbefreiung oder das Reverse-Charge-Verfahren richtig angesetzt ist, klärt Ihre Steuerberatung.
FAQ
Häufige Fragen zu diesem Fall
Transparenz
Was die KI prüft — und was nur ein Anwalt entscheiden kann
Eine KI ist immer nur so gut wie die Frage. Deshalb zeigen wir Ihnen offen, wo Ihre Antwort verlässlich ist und wo Sie unbedingt mit einer Anwältin oder einem Anwalt sprechen sollten.
Wenn Sie AGB dauerhaft gegenüber Verbraucher:innen verwenden wollen (§§ 305–310 BGB, Abmahnrisiko), bei Verträgen mit einem Volumen, dessen Verlust Sie nicht tragen könnten, bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses (Schriftform nach § 623 BGB und Kündigungsschutz) oder wenn die Gegenseite bereits anwaltlich vertreten ist, sollten Sie vor dem Versand eine:n Anwält:in einschalten.
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