Gewerbeuntersagung — Rechtsbehelf gegen die Unzuverlässigkeitsfeststellung
Meist wegen Steuer- oder Beitragsrückständen — wer die Rückstände nachweislich tilgt, beseitigt oft die Untersagungsgrundlage.
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Schnell-Check: Was ist zu tun?
3 kurze Fragen – keine Anmeldung nötig.
Frist im Blick
1 Monat ab Zustellung (laut Rechtsbehelfsbelehrung)
§§ 70, 74 VwGO
Ob Widerspruch oder direkt Anfechtungsklage statthaft ist, ist bundeslandabhängig — maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid. Bei angeordneter sofortiger Vollziehung ist zusätzlich ein Eilantrag (§ 80 Abs. 5 VwGO) nötig.
Worauf wir besonders achten
Aus echten Fällen kuratiert. Die KI-Prüfung markiert genau diese Punkte in Ihrem Dokument.
Bei sofortiger Vollziehung droht die faktische Geschäftsschließung noch vor der Hauptsacheentscheidung.
Mildere Mittel (Ratenzahlung, Auflagen) werden von der Behörde nicht immer von sich aus geprüft.
Die erweiterte Untersagung kann auch andere Gewerbe/Vertretungsfunktionen erfassen.
Was Sie hier in 5 Minuten erledigen
Eine Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO setzt die Unzuverlässigkeit der Gewerbetreibenden voraus — häufig wegen erheblicher Steuer-/Sozialversicherungsrückstände oder ungeordneter Vermögensverhältnisse. Ihr muss eine Anhörung vorausgegangen sein; mildere Mittel (Ratenzahlung, Auflagen) sind vorrangig zu prüfen.
Bescheid hochladen — wir prüfen Verhältnismäßigkeit und Rechtsbehelfsbelehrung und bereiten Widerspruch/Anfechtungsklage sowie ggf. einen Eilantrag vor.
In drei Schritten zum Ergebnis
Rechtsbehelfsbelehrung prüfen
Frist und statthaften Rechtsbehelf (Widerspruch oder direkt Anfechtungsklage) feststellen — bundeslandabhängig.
Eilantrag bei Vollziehung
Bei angeordneter sofortiger Vollziehung Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO stellen.
Rückstände nachweisen
Tilgung oder Tilgungsplan dokumentieren — beseitigt oft die Untersagungsgrundlage.
- Rechtsbehelfsbelehrung prüfen – Frist und statthaften Rechtsbehelf (Widerspruch oder direkt Anfechtungsklage) feststellen — bundeslandabhängig.
- Eilantrag bei Vollziehung – Bei angeordneter sofortiger Vollziehung Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO stellen.
- Rückstände nachweisen – Tilgung oder Tilgungsplan dokumentieren — beseitigt oft die Untersagungsgrundlage.
- Keine steuerliche/betriebswirtschaftliche Sanierungsberatung.
- Keine Vertretung vor dem Verwaltungsgericht.
- Keine Insolvenzberatung.
Transparenz
Was die KI prüft — und was nur ein Anwalt entscheiden kann
Eine KI ist immer nur so gut wie die Frage. Deshalb zeigen wir Ihnen offen, wo Ihre Antwort verlässlich ist und wo Sie unbedingt mit einer Anwältin oder einem Anwalt sprechen sollten.
Praktisch immer — Existenzgefährdung, Fachanwalt für Verwaltungs-/Gewerberecht.
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