Haftungsbescheid — Geschäftsführer- oder Lohnsteuerhaftung anfechten
Das Finanzamt muss zwei Ermessensentscheidungen begründen: ob überhaupt gehaftet wird und wer von mehreren Verantwortlichen.
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Schnell-Check: Was ist zu tun?
3 kurze Fragen – keine Anmeldung nötig.
Frist im Blick
1 Monat ab Bekanntgabe
§ 355 AO
Der Einspruch muss innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe (Bekanntgabefiktion: 4 Tage nach Absendung) beim Finanzamt eingehen — zugleich sollte die Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO) beantragt werden.
Worauf wir besonders achten
Aus echten Fällen kuratiert. Die KI-Prüfung markiert genau diese Punkte in Ihrem Dokument.
Ohne dokumentierte Tilgungsquote lässt sich der Vorwurf grober Fahrlässigkeit schwer entkräften.
Fehlerhaft begründetes Auswahlermessen (warum gerade diese Person haftet) wird selten angefochten.
Ohne Aussetzung der Vollziehung droht Vollstreckung trotz laufendem Einspruch.
Was Sie hier in 5 Minuten erledigen
Ein Haftungsbescheid nach § 191 AO nimmt eine Person für fremde Steuerschulden in Anspruch — typisch die Geschäftsführerhaftung (§ 69 i. V. m. § 34 AO) oder die Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers (§ 42d EStG). Vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und Kausalität für den Steuerausfall müssen vorliegen; Entschließungs- und Auswahlermessen müssen im Bescheid begründet sein.
Haftungsbescheid hochladen — wir prüfen Ermessensausübung, Verschulden und Tilgungsquote und bereiten Einspruch samt Antrag auf Aussetzung der Vollziehung vor.
In drei Schritten zum Ergebnis
Ermessen prüfen
Entschließungs- und Auswahlermessen im Bescheid gegenprüfen — fehlende Begründung ist angreifbar.
Tilgungsquote dokumentieren
Liquiditätslage der Gesellschaft im Haftungszeitraum belegen (Grundsatz der anteiligen Tilgung).
Einspruch + Aussetzung
Fristwahrender Einspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO).
- Ermessen prüfen – Entschließungs- und Auswahlermessen im Bescheid gegenprüfen — fehlende Begründung ist angreifbar.
- Tilgungsquote dokumentieren – Liquiditätslage der Gesellschaft im Haftungszeitraum belegen (Grundsatz der anteiligen Tilgung).
- Einspruch + Aussetzung – Fristwahrender Einspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO).
- Keine steuerliche Gestaltungsberatung.
- Keine insolvenzrechtliche Beratung.
- Keine Vertretung vor dem Finanzgericht.
Transparenz
Was die KI prüft — und was nur ein Anwalt entscheiden kann
Eine KI ist immer nur so gut wie die Frage. Deshalb zeigen wir Ihnen offen, wo Ihre Antwort verlässlich ist und wo Sie unbedingt mit einer Anwältin oder einem Anwalt sprechen sollten.
Bei GmbH-Geschäftsführerhaftung praktisch immer — Steuerberater/Fachanwalt für Steuerrecht.
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