Krankenkasse lehnt Leistung ab — Widerspruch und Genehmigungsfiktion prüfen
Therapie, Hilfsmittel oder Reha abgelehnt? Oft hat die Kasse ihre eigene Antwortfrist versäumt — dann gilt die Leistung bereits als genehmigt.
Kostenlos starten
Schnell-Check: Was ist zu tun?
3 kurze Fragen – keine Anmeldung nötig.
Frist im Blick
1 Monat ab Bekanntgabe
§ 84 SGG
Der Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid muss innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe eingelegt werden — unabhängig davon lohnt sich die Prüfung, ob die Kasse bereits ihre eigene Antwortfrist versäumt hat (Genehmigungsfiktion).
Worauf wir besonders achten
Aus echten Fällen kuratiert. Die KI-Prüfung markiert genau diese Punkte in Ihrem Dokument.
Die Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a SGB V wird häufig übersehen.
Ohne aktuelle ärztliche Stellungnahme fehlt oft die entscheidende medizinische Begründung.
Bei Eilbedürftigkeit verstreicht wertvolle Zeit ohne Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz.
Was Sie hier in 5 Minuten erledigen
Lehnt die gesetzliche Krankenkasse eine beantragte Leistung ab (mit oder ohne Gutachten des Medizinischen Dienstes, MD, früher MDK), lohnt sich zuerst der Blick auf die Frist: Entscheidet die Kasse nicht innerhalb von 3 Wochen (mit MD-Gutachten 5 Wochen) und nennt keinen hinreichenden Grund, gilt die Leistung nach § 13 Abs. 3a SGB V als genehmigt.
Bescheid + Antragsdatum hochladen — wir prüfen die Genehmigungsfiktion und die medizinische Begründung und bereiten den Widerspruch vor.
In drei Schritten zum Ergebnis
Fristen prüfen
Antragseingang, Kassen-Antwort und mögliche Genehmigungsfiktion (§ 13 Abs. 3a SGB V) abgleichen.
MD-Gutachten anfordern
Akteneinsicht/Gutachten anfordern, falls vorhanden.
Widerspruch einreichen
Fristwahrender Widerspruch mit ärztlicher Stellungnahme zur medizinischen Notwendigkeit.
- Fristen prüfen – Antragseingang, Kassen-Antwort und mögliche Genehmigungsfiktion (§ 13 Abs. 3a SGB V) abgleichen.
- MD-Gutachten anfordern – Akteneinsicht/Gutachten anfordern, falls vorhanden.
- Widerspruch einreichen – Fristwahrender Widerspruch mit ärztlicher Stellungnahme zur medizinischen Notwendigkeit.
- Keine medizinische Begutachtung.
- Kein Ersatz für eine ärztliche Stellungnahme zur Notwendigkeit der Leistung.
- Keine Vertretung vor dem Sozialgericht.
Transparenz
Was die KI prüft — und was nur ein Anwalt entscheiden kann
Eine KI ist immer nur so gut wie die Frage. Deshalb zeigen wir Ihnen offen, wo Ihre Antwort verlässlich ist und wo Sie unbedingt mit einer Anwältin oder einem Anwalt sprechen sollten.
Bei Eilbedürftigkeit (einstweiliger Rechtsschutz, § 86b SGG) oder hohen Behandlungskosten.
Weitere Schreiben & Checks
- BußgeldbescheidOrdnungswidrigkeit vorgeworfen? Die Einspruchsfrist ist mit 2 Wochen deutlich kürzer als bei den meisten anderen Bescheiden.
- AGB-Klauseln prüfenHaftungsausschluss, Kündigungsfrist, automatische Vertragsverlängerung — nicht jede Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist wirksam.
- Pflegegrad-WiderspruchDie Pflegekasse folgt fast immer dem Gutachten des Medizinischen Dienstes — wer widerspricht, sollte es Modul für Modul prüfen.
- VerkehrsunfallNach einem Unfall reguliert die gegnerische Versicherung oft zu knapp — vollständige Schadenspositionen und die richtige Haftungsquote lohnen einen genauen Blick.
Bereit, Ihren Fall zu klären?
Kostenlos starten. Keine Kreditkarte. In 2 Minuten startklar.
Jetzt starten