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Krankenkasse lehnt ab

Krankenkasse lehnt Leistung ab — Widerspruch und Genehmigungsfiktion prüfen

Therapie, Hilfsmittel oder Reha abgelehnt? Oft hat die Kasse ihre eigene Antwortfrist versäumt — dann gilt die Leistung bereits als genehmigt.

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Schnell-Check: Was ist zu tun?

3 kurze Fragen – keine Anmeldung nötig.

Hat die Kasse Ihren Antrag ohne fristgerechte Antwort/Begründung liegen lassen?
Ist die Behandlung zeitkritisch (z. B. drohende Verschlechterung)?

Frist im Blick

1 Monat ab Bekanntgabe

§ 84 SGG

Der Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid muss innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe eingelegt werden — unabhängig davon lohnt sich die Prüfung, ob die Kasse bereits ihre eigene Antwortfrist versäumt hat (Genehmigungsfiktion).

Typische Risiken in diesem Fall

Worauf wir besonders achten

Aus echten Fällen kuratiert. Die KI-Prüfung markiert genau diese Punkte in Ihrem Dokument.

  • Die Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a SGB V wird häufig übersehen.

  • Ohne aktuelle ärztliche Stellungnahme fehlt oft die entscheidende medizinische Begründung.

  • Bei Eilbedürftigkeit verstreicht wertvolle Zeit ohne Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz.

Was Sie hier in 5 Minuten erledigen

Lehnt die gesetzliche Krankenkasse eine beantragte Leistung ab (mit oder ohne Gutachten des Medizinischen Dienstes, MD, früher MDK), lohnt sich zuerst der Blick auf die Frist: Entscheidet die Kasse nicht innerhalb von 3 Wochen (mit MD-Gutachten 5 Wochen) und nennt keinen hinreichenden Grund, gilt die Leistung nach § 13 Abs. 3a SGB V als genehmigt.

Bescheid + Antragsdatum hochladen — wir prüfen die Genehmigungsfiktion und die medizinische Begründung und bereiten den Widerspruch vor.

So funktioniert es

In drei Schritten zum Ergebnis

1

Fristen prüfen

Antragseingang, Kassen-Antwort und mögliche Genehmigungsfiktion (§ 13 Abs. 3a SGB V) abgleichen.

2

MD-Gutachten anfordern

Akteneinsicht/Gutachten anfordern, falls vorhanden.

3

Widerspruch einreichen

Fristwahrender Widerspruch mit ärztlicher Stellungnahme zur medizinischen Notwendigkeit.

Was Sie bekommen
  • Fristen prüfenAntragseingang, Kassen-Antwort und mögliche Genehmigungsfiktion (§ 13 Abs. 3a SGB V) abgleichen.
  • MD-Gutachten anfordernAkteneinsicht/Gutachten anfordern, falls vorhanden.
  • Widerspruch einreichenFristwahrender Widerspruch mit ärztlicher Stellungnahme zur medizinischen Notwendigkeit.
Was es nicht ist
  • Keine medizinische Begutachtung.
  • Kein Ersatz für eine ärztliche Stellungnahme zur Notwendigkeit der Leistung.
  • Keine Vertretung vor dem Sozialgericht.

Transparenz

Was die KI prüft — und was nur ein Anwalt entscheiden kann

Eine KI ist immer nur so gut wie die Frage. Deshalb zeigen wir Ihnen offen, wo Ihre Antwort verlässlich ist und wo Sie unbedingt mit einer Anwältin oder einem Anwalt sprechen sollten.

Bei Eilbedürftigkeit (einstweiliger Rechtsschutz, § 86b SGG) oder hohen Behandlungskosten.

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