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Telco-Rechnung

Mobilfunk-/DSL-Rechnung beanstanden — Einzelverbindungsnachweis und Schlichtung

Unklare Posten, Roaming-Gebühren oder eine ungewollte Vertragsverlängerung — die Beanstandungsfrist beträgt 8 Wochen.

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Schnell-Check: Was ist zu tun?

3 kurze Fragen – keine Anmeldung nötig.

Geht es (auch) um eine ungewollte automatische Vertragsverlängerung?
Ist der strittige Betrag außergewöhnlich hoch?

Frist im Blick

8 Wochen ab Rechnungszugang

§ 67 TKG

Beanstandungen der Abrechnung müssen innerhalb von 8 Wochen ab Zugang der Rechnung erhoben werden — danach kann der Anbieter die Rechnung als anerkannt behandeln.

Typische Risiken in diesem Fall

Worauf wir besonders achten

Aus echten Fällen kuratiert. Die KI-Prüfung markiert genau diese Punkte in Ihrem Dokument.

  • Die 8-Wochen-Frist wird häufig übersehen, weil sie kürzer als bei vielen anderen Reklamationen ist.

  • Bei automatischer Vertragsverlängerung wird der Widerspruchszeitraum oft verpasst.

  • Ohne Einzelverbindungsnachweis lassen sich strittige Posten kaum belegen.

Was Sie hier in 5 Minuten erledigen

Bei Unstimmigkeiten in der Telefon-/Internetrechnung können Sie einen Einzelverbindungsnachweis verlangen (§ 66 TKG) und die Abrechnung innerhalb von 8 Wochen ab Zugang beanstanden (§ 67 TKG). Führt das nicht zum Erfolg, hilft die kostenlose Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (§ 68 TKG).

Rechnung hochladen — wir identifizieren strittige Posten und bereiten die Beanstandung samt Schlichtungsantrag vor.

So funktioniert es

In drei Schritten zum Ergebnis

1

Einzelverbindungsnachweis

Nachweis beim Anbieter anfordern (§ 66 TKG).

2

Beanstandung einreichen

Strittige Posten benennen, unstreitigen Teil zahlen, Frist von 8 Wochen wahren.

3

Schlichtung

Bei Nichteinigung Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur einschalten (kostenlos).

Was Sie bekommen
  • EinzelverbindungsnachweisNachweis beim Anbieter anfordern (§ 66 TKG).
  • Beanstandung einreichenStrittige Posten benennen, unstreitigen Teil zahlen, Frist von 8 Wochen wahren.
  • SchlichtungBei Nichteinigung Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur einschalten (kostenlos).
Was es nicht ist
  • Keine technische Prüfung von Datenverbindungen.
  • Keine Vertretung vor Gericht.
  • Keine Prüfung des Netzabdeckungs-/Leistungsversprechens im Detail.

Transparenz

Was die KI prüft — und was nur ein Anwalt entscheiden kann

Eine KI ist immer nur so gut wie die Frage. Deshalb zeigen wir Ihnen offen, wo Ihre Antwort verlässlich ist und wo Sie unbedingt mit einer Anwältin oder einem Anwalt sprechen sollten.

Bei wiederholten Streitfällen mit demselben Anbieter oder hohen strittigen Summen.

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