Mobilfunk-/DSL-Rechnung beanstanden — Einzelverbindungsnachweis und Schlichtung
Unklare Posten, Roaming-Gebühren oder eine ungewollte Vertragsverlängerung — die Beanstandungsfrist beträgt 8 Wochen.
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Schnell-Check: Was ist zu tun?
3 kurze Fragen – keine Anmeldung nötig.
Frist im Blick
8 Wochen ab Rechnungszugang
§ 67 TKG
Beanstandungen der Abrechnung müssen innerhalb von 8 Wochen ab Zugang der Rechnung erhoben werden — danach kann der Anbieter die Rechnung als anerkannt behandeln.
Worauf wir besonders achten
Aus echten Fällen kuratiert. Die KI-Prüfung markiert genau diese Punkte in Ihrem Dokument.
Die 8-Wochen-Frist wird häufig übersehen, weil sie kürzer als bei vielen anderen Reklamationen ist.
Bei automatischer Vertragsverlängerung wird der Widerspruchszeitraum oft verpasst.
Ohne Einzelverbindungsnachweis lassen sich strittige Posten kaum belegen.
Was Sie hier in 5 Minuten erledigen
Bei Unstimmigkeiten in der Telefon-/Internetrechnung können Sie einen Einzelverbindungsnachweis verlangen (§ 66 TKG) und die Abrechnung innerhalb von 8 Wochen ab Zugang beanstanden (§ 67 TKG). Führt das nicht zum Erfolg, hilft die kostenlose Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (§ 68 TKG).
Rechnung hochladen — wir identifizieren strittige Posten und bereiten die Beanstandung samt Schlichtungsantrag vor.
In drei Schritten zum Ergebnis
Einzelverbindungsnachweis
Nachweis beim Anbieter anfordern (§ 66 TKG).
Beanstandung einreichen
Strittige Posten benennen, unstreitigen Teil zahlen, Frist von 8 Wochen wahren.
Schlichtung
Bei Nichteinigung Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur einschalten (kostenlos).
- Einzelverbindungsnachweis – Nachweis beim Anbieter anfordern (§ 66 TKG).
- Beanstandung einreichen – Strittige Posten benennen, unstreitigen Teil zahlen, Frist von 8 Wochen wahren.
- Schlichtung – Bei Nichteinigung Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur einschalten (kostenlos).
- Keine technische Prüfung von Datenverbindungen.
- Keine Vertretung vor Gericht.
- Keine Prüfung des Netzabdeckungs-/Leistungsversprechens im Detail.
Transparenz
Was die KI prüft — und was nur ein Anwalt entscheiden kann
Eine KI ist immer nur so gut wie die Frage. Deshalb zeigen wir Ihnen offen, wo Ihre Antwort verlässlich ist und wo Sie unbedingt mit einer Anwältin oder einem Anwalt sprechen sollten.
Bei wiederholten Streitfällen mit demselben Anbieter oder hohen strittigen Summen.
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