Mahnbescheid
Gerichtlicher Zahlungsbefehl im automatisierten Mahnverfahren — mit 14-Tages-Widerspruchsfrist.
Der gerichtliche Mahnbescheid (gelber Umschlag) ist nicht zu verwechseln mit einer privatrechtlichen Mahnung. Ab Zustellung läuft eine harte 14-Tages-Frist (§ 692 ZPO), um Widerspruch einzulegen. Wird die Frist versäumt, droht der Vollstreckungsbescheid und damit die Zwangsvollstreckung.
Passende Use-Cases
Hinweis: Diese Definition dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.