Mahnbescheid
Gerichtlicher Zahlungsbefehl im automatisierten Mahnverfahren — mit 14-Tages-Widerspruchsfrist.
Der gerichtliche Mahnbescheid (gelber Umschlag) ist nicht zu verwechseln mit einer privatrechtlichen Mahnung. Ab Zustellung läuft eine harte 14-Tages-Frist (§ 692 ZPO), um Widerspruch einzulegen. Wird die Frist versäumt, droht der Vollstreckungsbescheid und damit die Zwangsvollstreckung.
¹Note: This definition is for general orientation only and does not replace legal advice for your case.