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§ 01 · Context & background

Ist KI-Rechtsberatung überhaupt erlaubt? RDG und EU AI Act einfach erklärt

KI-gestützte Rechtsinformation ist in Deutschland erlaubt — reine KI-Vertretung nicht. Wir erklären das Rechtsdienstleistungsgesetz und die neuen EU-AI-Act-Transparenzpflichten ab dem 2. August 2026 einfach und ehrlich.

4 Minuten Lesezeit
Context & background
Justitia-Waage neben einem Laptop mit KI-Symbol, das die Grenze zwischen erlaubter Legal-KI und anwaltlicher Beratung im Einzelfall darstellt
Justitia-Waage neben einem Laptop mit KI-Symbol, das die Grenze zwischen erlaubter Legal-KI und anwaltlicher Beratung im Einzelfall darstellt

In einem Satz

Ja und nein: Reine KI-Rechtsberatung im Sinne einer anwaltlichen Vertretung ist nicht erlaubt — KI-gestützte Rechtsinformation und Dokumentvorbereitung dagegen schon, solange die Software standardisiert arbeitet. Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zieht die Linie, und ab dem 2. August 2026 verlangt der EU AI Act zusätzlich Transparenz.

Das RDG in drei Absätzen

Eine Rechtsdienstleistung ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz jede Tätigkeit in einer konkreten fremden Angelegenheit, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. Der Kern ist das Wort „Einzelfall": Es geht um Ihre Sache, mit Ihren Fakten, individuell bewertet.

Erbringen dürfen solche Leistungen grundsätzlich nur Anwältinnen und Anwälte sowie registrierte Personen — der Anwaltsberuf ist ein reglementierter Vertrauensberuf, und das RDG schützt Rechtsuchende vor unqualifiziertem Rat.

Davon abzugrenzen ist die erlaubte Selbsthilfe: Sie dürfen sich jederzeit selbst informieren, Musterschreiben nutzen und Ihre Lage einschätzen. Wer sich Wissen beschafft, statt Vertretung zu beauftragen, bewegt sich außerhalb des Erlaubnisvorbehalts. Genau hier setzt seriöse Legal-KI an.

Wo Software rechtlich steht

Ist Legal Tech erlaubt? Die etablierte Linie der Rechtsprechung lautet: Standardisiert arbeitende Software ist keine unzulässige Rechtsdienstleistung. Für Vertragsgeneratoren wie Smartlaw haben Gerichte wiederholt entschieden, dass ein Programm, das nach festen Regeln aus Bausteinen ein Dokument zusammensetzt, keine individuelle Rechtsprüfung im Sinne des RDG vornimmt — es folgt einem Schema, es berät nicht im Einzelfall.

Diese Unterscheidung ist der Dreh- und Angelpunkt beim Rechtsdienstleistungsgesetz und KI: Solange ein System Informationen strukturiert, Muster anwendet und Vorlagen erzeugt, bleibt es auf der erlaubten Seite. Erst wenn es sich als „Ihr KI-Anwalt" ausgibt und verbindliche Einzelfallvertretung verspricht, wird es problematisch.

Was seriöse Legal-KI tut — und was nicht

Aus dieser Linie ergibt sich eine klare Arbeitsteilung. Erlaubt und sinnvoll sind:

  • Ersteinschätzung — SmartLegalPro liefert eine 60-Sekunden-Ersteinschätzung ohne Konto, als Orientierung, nicht als verbindlicher Rat.
  • Dokumentanalyse — Schriftstücke lesbar machen, Fristen und Fakten sichtbar machen.
  • Schreiben-Vorbereitung — Entwürfe, die Sie prüfen und anpassen.

Nicht erlaubt ist der Vertretungsanspruch: Kein seriöses Werkzeug tritt für Sie vor Gericht auf oder ersetzt das Mandat. Deshalb endet unser Weg dort, wo es anwaltlich wird — mit einer 1-Klick-Übergabe an vorqualifizierte Kanzleien. Warum ein generischer Chatbot dafür der falsche Ort ist, lesen Sie unter Warum nicht ChatGPT; Begriffe wie Rechtsdienstleistung und Erlaubnisvorbehalt erklären wir im Glossar.

Ab dem 2. August: der EU AI Act

Zur RDG-Frage kommt ab dem 2. August 2026 eine zweite Ebene: die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act. Wer mit einem KI-System interagiert, muss das erkennen können — Chatbots, KI-generierte Inhalte und Deepfakes sind zu kennzeichnen. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.

Die strengeren Hochrisiko-Pflichten wurden per „Digital Omnibus" auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Die Kennzeichnungspflicht gilt aber ab August — und ist ein guter Prüfstein: Ein Anbieter, der seine KI offen ausweist, nimmt die Regeln ernst. Wie wir das umsetzen, steht in unserer KI-Transparenz.

Rote Flaggen bei der Anbieterwahl

Woran erkennen Sie unseriöse Angebote? Achten Sie auf drei Warnzeichen:

  • „Ersetzt Ihren Anwalt" — ein Versprechen, das die RDG-Grenze ignoriert.
  • Keine kommunizierten Grenzen — wer nie sagt, was das Werkzeug nicht kann, verschweigt das Wichtigste.
  • Keine KI-Kennzeichnung — ab August auch rechtlich riskant.

Dass die Sorgfalt real ist, zeigen Fälle, in denen KI erfundene Fundstellen produziert hat — nachzulesen in unserer Einordnung zum KG Berlin. Gute Legal-KI kennzeichnet sich, kennt ihre Grenzen und führt Sie zum Menschen, wenn es darauf ankommt.

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