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Verbraucher · Anhörung vor Aufhebung/Erstattung

Anhörung vor Aufhebung & Erstattung (§ 24 SGB X)

Behörde will Bescheid aufheben und Geld zurückfordern? Vor dem Bescheid besteht Anhörungsrecht — entscheidend für die Verteidigung.

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Was Sie hier in 5 Minuten erledigen

§ 24 SGB X verlangt Anhörung vor belastenden Verwaltungsakten. Was Sie hier vortragen, bestimmt die spätere Aufhebung mit. Schweigen heißt Zustimmung der Faktenlage.

Anhörungsschreiben hochladen — wir prüfen Vorwurf, mögliche Einwände und entwerfen Stellungnahme.

Frist im Blick
Im Schreiben gesetzt (meist 2–4 Wochen)
§ 24 SGB X

Reagieren Sie immer — die Anhörung ist die beste Gelegenheit zur Verteidigung vor dem Aufhebungsbescheid.

So funktioniert es

In drei Schritten zum Ergebnis

1

Anhörung hochladen

Wir extrahieren Vorwurf, Erstattungssumme und Frist.

2

Einwände prüfen

Vertrauensschutz (§ 45 SGB X), entreichert, Mitverschulden der Behörde?

3

Stellungnahme

Fristwahrend, sachlich, mit allen relevanten Argumenten.

Was Sie bekommen
  • Anhörung hochladenWir extrahieren Vorwurf, Erstattungssumme und Frist.
  • Einwände prüfenVertrauensschutz (§ 45 SGB X), entreichert, Mitverschulden der Behörde?
  • StellungnahmeFristwahrend, sachlich, mit allen relevanten Argumenten.
Was es nicht ist
  • Keine Rückerstattungsverhandlung im Einzelfall.
  • Keine Vertretung im Klageverfahren.

Transparenz

Was die KI prüft — und was nur ein Anwalt entscheiden kann

Eine KI ist immer nur so gut wie die Frage. Deshalb zeigen wir Ihnen offen, wo Ihre Antwort verlässlich ist und wo Sie unbedingt mit einer Anwältin oder einem Anwalt sprechen sollten.

Bei Erstattungsforderung über 1.500 € oder Verdacht auf Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Fall

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