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Verbraucher · Anhörung vor Verwaltungsakt

Anhörung vor Verwaltungsakt (§ 28 VwVfG)

Behörde kündigt belastenden Bescheid an? Anhörung nach § 28 VwVfG — beste Gelegenheit zur Verteidigung vor dem Bescheid.

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Was Sie hier in 5 Minuten erledigen

§ 28 VwVfG verlangt Anhörung vor belastenden Verwaltungsakten. Was Sie hier vortragen, bindet die Behörde — sie muss sich damit auseinandersetzen.

Anhörungsschreiben hochladen — wir prüfen Vorwurf und entwerfen Stellungnahme.

Frist im Blick
Im Schreiben gesetzt
§ 28 VwVfG

Reagieren Sie immer — Schweigen erleichtert der Behörde den belastenden Bescheid.

So funktioniert es

In drei Schritten zum Ergebnis

1

Anhörung hochladen

Wir lesen Sachverhalt, geplante Maßnahme und Frist aus.

2

Einwände prüfen

Tatsachenirrtum, Ermessensfehler, Verhältnismäßigkeit.

3

Stellungnahme

Fristwahrend, sachlich, mit Beweismittel-Hinweisen.

Was Sie bekommen
  • Anhörung hochladenWir lesen Sachverhalt, geplante Maßnahme und Frist aus.
  • Einwände prüfenTatsachenirrtum, Ermessensfehler, Verhältnismäßigkeit.
  • StellungnahmeFristwahrend, sachlich, mit Beweismittel-Hinweisen.
Was es nicht ist
  • Keine Vertretung im späteren Widerspruchs- oder Klageverfahren.
  • Keine Akteneinsicht in Ihrem Namen.

Transparenz

Was die KI prüft — und was nur ein Anwalt entscheiden kann

Eine KI ist immer nur so gut wie die Frage. Deshalb zeigen wir Ihnen offen, wo Ihre Antwort verlässlich ist und wo Sie unbedingt mit einer Anwältin oder einem Anwalt sprechen sollten.

Bei schwerwiegenden Maßnahmen (Gewerbeuntersagung, Aufenthalt, Bau) sofort Fachanwält:in.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Fall

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