Abmahnung
Außergerichtliche Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen — meist verbunden mit einer Unterlassungserklärung und Anwaltskosten.
Eine Abmahnung ist die formelle, außergerichtliche Aufforderung, ein behauptetes Fehlverhalten zu beenden. Klassisch im Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht (§ 13 UWG, § 97a UrhG). In der Regel mit Unterlassungserklärung, Schadensersatzanspruch und Kostenerstattung. Vor Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sollte sie immer juristisch geprüft werden — Vertragsstrafen können später teuer werden.
Passende Use-Cases
- WettbewerbsabmahnungNicht blind unterschreiben: Wir prüfen die Unterlassungserklärung und entwerfen eine modifizierte Fassung.
- Filesharing/Foto-AbmahnungStreitwert prüfen, modifizierte Unterlassungserklärung, Schadenersatz realistisch verhandeln.
- UWG-/MarkenabmahnungAbmahnung von Konkurrent oder Markeninhaber? Wir prüfen die Berechtigung, schlagen eine modifizierte Unterlassungserklärung vor und bewerten Vertragsstrafe & Streitwert.
Hinweis: Diese Definition dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.