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Bußgeldbescheid

Behördlicher Bescheid über eine Ordnungswidrigkeit — Einspruchsfrist 2 Wochen ab Zustellung.

Der Bußgeldbescheid ist die behördliche Sanktion einer Ordnungswidrigkeit (z. B. Verkehrsverstoß). Ein Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich (§ 67 OWiG). Häufige Angriffspunkte: Messfehler, fehlende Eichscheine, fehlerhafte Zustellung, mangelhafte Identifikation des Fahrers.

Hinweis: Diese Definition dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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