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Unterlassungserklärung

Verbindliche, strafbewehrte Zusage, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen.

Mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung entfällt die Wiederholungsgefahr und damit der Unterlassungsanspruch. Wer sie unterschreibt, haftet bei Verstoß auf eine Vertragsstrafe (oft 5.001 €+). Daher: niemals vorformulierte Erklärungen ungeprüft unterschreiben — eine modifizierte Variante reicht oft.

Hinweis: Diese Definition dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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