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KMU & Agenturen · DSGVO-Bußgeld (Unternehmen)

DSGVO-Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen — Einspruch binnen 2 Wochen

Anders als beim Verwaltungsbescheid gilt hier das Ordnungswidrigkeitenrecht — die Einspruchsfrist beträgt nur 2 Wochen, nicht 1 Monat.

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Schnell-Check: Was ist zu tun?

3 kurze Fragen – keine Anmeldung nötig.

Liegt die Zustellung weniger als 2 Wochen zurück?
Ist das Bußgeld existenzbedrohend hoch?

Frist im Blick

2 Wochen ab Zustellung

§ 67 OWiG

Der Einspruch muss binnen 2 Wochen ab Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Aufsichtsbehörde eingehen — deutlich kürzer als die sonst übliche 1-Monats-Frist bei Verwaltungsakten.

Typische Risiken in diesem Fall

Worauf wir besonders achten

Aus echten Fällen kuratiert. Die KI-Prüfung markiert genau diese Punkte in Ihrem Dokument.

  • Die kurze 2-Wochen-Frist wird häufig mit der üblichen 1-Monats-Frist verwechselt.

  • Ohne Akteneinsicht fehlt oft die Grundlage für eine fundierte Begründung.

  • Im gerichtlichen Verfahren nach Einspruch besteht ein Verschlechterungsrisiko (reformatio in peius ist nicht ausgeschlossen wie im Verwaltungsrecht).

Was Sie hier in 5 Minuten erledigen

Ein Bußgeldbescheid der Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 83 DSGVO richtet sich über § 41 BDSG nach OWiG und StPO — nicht nach VwGO/VwVfG. Es gibt hier keinen „Widerspruch“ und keine 1-Monats-Frist, sondern einen Einspruch binnen 2 Wochen ab Zustellung.

Bußgeldbescheid hochladen — wir ordnen Rechtsweg und Frist ein und bereiten den fristwahrenden Einspruch samt Akteneinsichtsantrag vor.

So funktioniert es

In drei Schritten zum Ergebnis

1

2-Wochen-Frist sichern

Zustellungsdatum feststellen — die Frist ist kürzer als bei den meisten anderen Bescheiden.

2

Akteneinsicht beantragen

Akteneinsicht bei der Aufsichtsbehörde anfordern, Bußgeldbemessung und Sachverhalt prüfen.

3

Compliance nachbessern

Datenschutz-Compliance dokumentieren — wirkt als mildernder Umstand.

Was Sie bekommen
  • 2-Wochen-Frist sichernZustellungsdatum feststellen — die Frist ist kürzer als bei den meisten anderen Bescheiden.
  • Akteneinsicht beantragenAkteneinsicht bei der Aufsichtsbehörde anfordern, Bußgeldbemessung und Sachverhalt prüfen.
  • Compliance nachbessernDatenschutz-Compliance dokumentieren — wirkt als mildernder Umstand.
Was es nicht ist
  • Keine datenschutzrechtliche Compliance-Beratung im Detail.
  • Keine Vertretung vor dem Amts-/Landgericht.
  • Keine Bußgeldbemessung im Einzelfall.

Transparenz

Was die KI prüft — und was nur ein Anwalt entscheiden kann

Eine KI ist immer nur so gut wie die Frage. Deshalb zeigen wir Ihnen offen, wo Ihre Antwort verlässlich ist und wo Sie unbedingt mit einer Anwältin oder einem Anwalt sprechen sollten.

Praktisch immer — Fachanwalt für Datenschutz-/Ordnungswidrigkeitenrecht dringend empfohlen (Verschlechterungsrisiko im gerichtlichen Verfahren).

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