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Verbraucher · Testament erstellen

Testament erstellen und prüfen — eigenhändig oder notariell, formsicher

Testament aufsetzen, ohne Formfehler zu riskieren: Wir strukturieren Erbeinsetzung, Ersatzerben und Pflichtteilslast — Sie schreiben die Reinschrift von Hand.

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Schnell-Check: Was ist zu tun?

3 kurze Fragen – keine Anmeldung nötig.

Gehören Immobilien oder Unternehmensanteile zu Ihrem Vermögen?
Haben Sie Kinder aus mehreren Beziehungen oder planen ein gemeinschaftliches (Berliner) Testament?
Liegt bereits ein handschriftliches Testament vor, das Sie prüfen lassen möchten?
Möchten Sie eine pflichtteilsberechtigte Person vollständig von der Erbschaft ausschließen?

Frist im Blick

Jederzeit sinnvoll

Es gibt keine gesetzliche Frist für ein Testament — ohne wirksame letztwillige Verfügung gilt die gesetzliche Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB), die selten dem tatsächlichen Wunsch entspricht.

Typische Risiken in diesem Fall

Worauf wir besonders achten

Aus echten Fällen kuratiert. Die KI-Prüfung markiert genau diese Punkte in Ihrem Dokument.

  • Maschinenschriftliches oder ausgedrucktes „eigenhändiges“ Testament ist formnichtig (§ 2247 Abs. 1 BGB) — nur vollständig Handschriftliches zählt.

  • Der Pflichtteil lässt sich durch einseitige Anordnung nicht ausschließen (§§ 2346, 2333 BGB).

  • Ein gemeinschaftliches Testament steht nur Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern offen (§ 2265 BGB) — nicht unverheirateten Paaren.

  • Beim Berliner Testament bindet die Wechselbezüglichkeit den überlebenden Partner nach dem ersten Erbfall (§ 2271 BGB) — ohne Änderungsklausel oft nicht mehr korrigierbar.

Was Sie hier in 5 Minuten erledigen

Ein Testament regelt, wer erbt — aber nur, wenn die Form stimmt. Das eigenhändige Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein (§ 2247 BGB), sonst ist es nichtig; Alternative ist das notarielle Testament (§ 2232 BGB). Wir helfen, Erbeinsetzung, Ersatzerben, Pflichtteilslast und — bei Ehepaaren — die Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen (Berliner) Testaments (§§ 2270, 2271 BGB) sauber zu strukturieren, und weisen auf typische Formfehler hin.

Angaben zu Familie, Vermögen und Wünschen machen (oder ein vorhandenes Testament hochladen) — wir strukturieren Erbeinsetzung und Ersatzerben, weisen auf Pflichtteilsberechtigte und typische Formfehler hin und liefern einen Entwurf. Beim eigenhändigen Testament gilt: Sie schreiben den Text vollständig von Hand ab und unterschreiben ihn selbst — nur so ist es formwirksam.

So funktioniert es

In drei Schritten zum Ergebnis

1

Familie & Vermögen erfassen

Familienstand, Güterstand, gesetzliche Erben und Vermögensübersicht — Grundlage für Erbquoten und Pflichtteilsberechnung.

2

Form wählen & Entwurf

Eigenhändig (§ 2247 BGB) oder notariell (§ 2232 BGB) — wir strukturieren Erbeinsetzung, Ersatzerben, ggf. Testamentsvollstreckung und weisen auf Pflichtteilsrisiken hin.

3

Reinschrift & Registrierung

Beim eigenhändigen Testament: vollständig handschriftlich abschreiben und unterschreiben. Wir erinnern an die amtliche Verwahrung und das Zentrale Testamentsregister.

Was Sie bekommen
  • Familie & Vermögen erfassenFamilienstand, Güterstand, gesetzliche Erben und Vermögensübersicht — Grundlage für Erbquoten und Pflichtteilsberechnung.
  • Form wählen & EntwurfEigenhändig (§ 2247 BGB) oder notariell (§ 2232 BGB) — wir strukturieren Erbeinsetzung, Ersatzerben, ggf. Testamentsvollstreckung und weisen auf Pflichtteilsrisiken hin.
  • Reinschrift & RegistrierungBeim eigenhändigen Testament: vollständig handschriftlich abschreiben und unterschreiben. Wir erinnern an die amtliche Verwahrung und das Zentrale Testamentsregister.
Was es nicht ist
  • Keine notarielle Beurkundung — bei notariellem Testament vermitteln wir eine Notarin/einen Notar.
  • Kein Ersatz für die eigenhändige Reinschrift: Ein KI-Entwurf muss beim eigenhändigen Testament vollständig von Hand abgeschrieben werden (§ 2247 BGB) — sonst ist es formnichtig.
  • Keine Erbschaftsteuerberatung.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Fall

Transparenz

Was die KI prüft — und was nur ein Anwalt entscheiden kann

Eine KI ist immer nur so gut wie die Frage. Deshalb zeigen wir Ihnen offen, wo Ihre Antwort verlässlich ist und wo Sie unbedingt mit einer Anwältin oder einem Anwalt sprechen sollten.

Bei Unternehmensnachfolge, Auslandsvermögen (Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO), Behinderten- oder Bedürftigentestament, gewünschter Pflichtteilsentziehung oder wenn Streit unter den Erben absehbar ist: Fachanwält:in für Erbrecht bzw. Notar:in. Wir vermitteln direkt.

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