IT-Dienstleistungs-/Wartungsvertrag
Vom SLA bis zur Auftragsverarbeitung — der vollständige Rahmen für IT-Dienstleistungen.
Der IT-Dienstleistungsvertrag regelt komplexere Konstellationen: Entwicklung, Wartung, Hosting oder SaaS-Bereitstellung mit messbaren Service-Levels, Haftungsbeschränkung, Schutzrechten und DSGVO-konformer Auftragsverarbeitung. Aufgrund der Komplexität empfehlen wir bei Vertragswerten ab 25.000 EUR die anwaltliche Prüfung.


Was im Vertrag enthalten ist
- Leistungsbeschreibung mit Modulen und Schnittstellen
- Service-Level (Verfügbarkeit, Reaktions- und Lösungszeiten)
- Vergütung, Abrechnungszeitraum, Preisanpassung
- Nutzungsrechte an Software und Dokumentation
- Haftungsbegrenzung (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Kardinalpflichten)
- Datenschutz / Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
- Rechtswahl, Gerichtsstand, Beendigung, Datenrückgabe
Optionale Zusatzklauseln
- Schiedsklausel
- Höhere Gewalt
- Abtretungsverbot
- Mehrere Ausfertigungen / E-Signatur
- Form von Mitteilungen
Wann Sie diesen Vertrag brauchen
- Software-Entwicklung als Werk- oder Dienstvertrag
- Wartungs- und Supportverträge mit SLA
- SaaS-/Cloud-Bereitstellung
- Managed Services und IT-Betrieb
Für wen geeignet: IT-Dienstleister, SaaS-Anbieter, Agenturen mit technischen Leistungen, KMU mit IT-Bezugsverträgen.
Komplexe Felder wie Leistungsbeschreibung oder Zweck können Sie per Sparkle-Button vorschlagen lassen — der Vorschlag bleibt editierbar, bevor er in den Vertrag wandert.
Nach der Erstellung können Sie den Vertrag mit einem Klick an eine:n passende:n Anwält:in aus unserem Netzwerk übergeben — inklusive Volltext und Metadaten.
Aufgrund Haftungs-, Datenschutz- und SLA-Komplexität ist dieser Vertragstyp anwaltlich übergabepflichtig markiert: Der Wizard bietet die direkte Übergabe an eine:n IT-Anwält:in aus unserem Netzwerk an.
Häufige Fragen
Brauche ich zwingend eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV)?
Sobald die:der Dienstleister:in personenbezogene Daten Ihrer Kund:innen, Mitarbeitenden oder Nutzer:innen verarbeitet — ja. Der IT-Vertrag enthält eine AVV-Klausel; ein eigenständiges AVV-Dokument können Sie ergänzend erstellen lassen.
Wie wird Verfügbarkeit (SLA) sinnvoll formuliert?
Üblich sind 99,5 % – 99,9 % monatliche Verfügbarkeit, gemessen gegen geplante Wartungsfenster. Reaktionszeiten werden nach Schweregrad (P1–P4) gestaffelt. Der Wizard schlägt branchenübliche Werte vor.
Wann sollte ich an eine:n Anwält:in übergeben?
Bei Vertragswerten ab 25.000 EUR, bei regulierten Branchen (Finanzen, Gesundheit), bei Open-Source-Komponenten mit Copyleft oder bei internationalem Datentransfer. Der Wizard zeigt Ihnen die Übergabe-Option direkt nach der Erstellung an.
In 5 Minuten zum unterschriftsreifen Vertrag.
Beantworten Sie ein paar Fragen, der Wizard erledigt den Rest. PDF + DOCX direkt zum Download.
Weitere Vertragstypen
Schützen Sie vertrauliche Informationen rechtssicher. Einseitig oder beidseitig, mit Vertragsstrafe und Laufzeit.
Klare Leistungen, Honorar und IP-Rechte für freie Mitarbeit, Beratung oder Projektarbeit.
Art. 28 DSGVO — TOM-Stufen, Subunternehmer, Drittlandtransfer, Audit-Recht.
B2B-SaaS mit Lizenzmodell, SLA, Support, AVV-Hinweis und Haftungscap.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für B2B mit Zahlung, Gewährleistung und Haftung.
Consulting mit Honorarmodellen, IP, Vertraulichkeit und Haftungsbegrenzung.
Gewerberaum mit Indexmiete, Kaution (3 Varianten) und Instandhaltung.
Master Service Agreement für wiederkehrende Einzelaufträge (SOW).
Rechtssicherer Arbeitsvertrag für Angestellte — unbefristet oder befristet, Voll- oder Teilzeit, nachweisgesetz-konform mit Probezeit, Überstunden, Urlaub und Kündigungsfristen.
Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindung, Freistellung und Zeugnis — inklusive Sperrzeit-, Steuer- und Schriftformhinweisen.
Anstellungsvertrag für GmbH-Geschäftsführer:innen mit Vergütung, Tantieme, Zustimmungskatalog, Haftung, D&O und Koppelungsklausel.
Warenkauf zwischen Unternehmern mit Incoterms, Eigentumsvorbehalt, Gewährleistung und Haftungsbegrenzung — inklusive § 377 HGB-Rügepflicht.
Darlehen zwischen Unternehmen oder Nahestehenden — Gesellschafter-, Geschäfts- oder Privatdarlehen mit Zins, Tilgung, Sicherheiten und Rangrücktritt.
Shareholders Agreement zur GmbH-Satzung — Vesting, Leaver, Vinkulierung, Drag-/Tag-along und Liquidationspräferenz für Gründer und Investoren.
Convertible Loan zur Start-up-Frühphasenfinanzierung mit Bewertungsobergrenze (Cap), Discount, Wandlungs-Triggern und qualifiziertem Rangrücktritt.
Virtuelle Mitarbeiterbeteiligung (Phantom Stock) mit Vesting, Good-/Bad-Leaver und Exit-Auszahlung — ohne echten Geschäftsanteil und ohne Notar.
Lizenzierung von Software, Marke, Patent oder Urheberrecht mit Exklusivität, Lizenzgebühr (Royalty), Qualitätssicherung und Rechtsbestand.
Vertrag mit selbstständigen Handelsvertreter:innen — Vermittlung oder Abschluss, Provision, Bezirksschutz und Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB.
Franchisevertrag mit Systemnutzung, Gebietsschutz, Eintritts- und Franchisegebühr, Bezugsbindung und vorvertraglicher Aufklärung.
Vereinbarung über eine Unternehmenskooperation — als verbindlicher Vertrag oder als Letter of Intent, mit Vertraulichkeit, Exklusivität und GbR-Abgrenzung.