Lizenzvertrag (IP)
Geistiges Eigentum sicher lizenzieren — Software, Marke, Patent oder Werk, mit Exklusivität, Royalty und Qualitätssicherung.
Der Lizenzvertrag räumt Nutzungsrechte an geistigem Eigentum ein — Software, Marke, Patent, urheberrechtliches Werk oder Know-how. Der Wizard erklärt die Lizenzarten (einfach, alleinig, ausschließlich), Vergütungsmodelle (Einmalvergütung, Royalty, Mindestlizenz), die markenrechtliche Qualitätssicherung (§ 30 MarkenG) sowie Zusicherungen zum Rechtsbestand.


Was in diesem Muster steckt
Zahlen aus der echten Vorlage — nicht aus Marketing-Folien.
- Klauseln
- 16
- Klausel-Varianten
- 10
- Wizard-Felder
- 21
- Qualitäts-Checks
- 4
- Rechtsgrundlage-Hinweise
- 8
Was im Vertrag enthalten ist
- Lizenzgegenstand und Schutzrechtstyp
- Lizenzart (einfach, alleinig, ausschließlich) und Gebiet
- Vergütung (einmalig, Royalty, Mindestlizenz)
- Abrechnung und Prüfungsrecht (Audit)
- Qualitätssicherung bei Marken, Rechtsbestand
- Haftung, Laufzeit und Folgen der Beendigung
Optionale Zusatzklauseln
- Unterlizenzen
- Software-Nutzungsrechte (§ 69c UrhG)
- Registereintragung der ausschließlichen Lizenz
Wann Sie diesen Vertrag brauchen
- Lizenzierung von Software oder SaaS-Komponenten
- Markenlizenz mit Qualitätssicherung
- Patent- oder Technologielizenz
- Verwertung urheberrechtlicher Werke
Für wen geeignet: Software-Häuser, Markeninhaber, Erfinder:innen, Rechteinhaber und lizenznehmende Unternehmen.
Komplexe Felder wie Leistungsbeschreibung oder Zweck können Sie per Sparkle-Button vorschlagen lassen — der Vorschlag bleibt editierbar, bevor er in den Vertrag wandert.
Nach der Erstellung können Sie den Vertrag mit einem Klick an eine:n passende:n Anwält:in aus unserem Netzwerk übergeben — inklusive Volltext und Metadaten.
Bei ausschließlichen Patent- oder Markenlizenzen, kartellrechtlich sensiblen Beschränkungen (TT-GVO) und internationalen Lizenzketten ist anwaltliche Prüfung empfohlen. Markenlizenzen ohne Qualitätssicherung bergen Verfallsrisiken.
Häufige Fragen
Welche Lizenzart soll ich wählen?
Eine einfache Lizenz lässt dem Lizenzgeber die eigene Nutzung und weitere Lizenzen. Die alleinige Lizenz schließt weitere Lizenznehmer aus, die ausschließliche zusätzlich den Lizenzgeber selbst — sie ist bei Marke und Patent registerfähig.
Warum braucht eine Markenlizenz eine Qualitätssicherung?
Ohne Kontrolle der gekennzeichneten Waren droht der Verfall der Marke und der Vorwurf der Täuschung (§ 30 MarkenG). Der Wizard nimmt eine Qualitätssicherungsklausel auf.
In 5 Minuten zum unterschriftsreifen Vertrag.
Beantworten Sie ein paar Fragen, der Wizard erledigt den Rest. PDF + DOCX direkt zum Download.
Weitere Vertragstypen
Schützen Sie vertrauliche Informationen rechtssicher. Einseitig oder beidseitig, mit Vertragsstrafe und Laufzeit.
Klare Leistungen, Honorar und IP-Rechte für freie Mitarbeit, Beratung oder Projektarbeit.
Erweiterter Vertrag für Software-, SaaS- oder Wartungsleistungen mit SLA, Haftung und Datenschutz.
Art. 28 DSGVO — TOM-Stufen, Subunternehmer, Drittlandtransfer, Audit-Recht.
B2B-SaaS mit Lizenzmodell, SLA, Support, AVV-Hinweis und Haftungscap.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für B2B mit Zahlung, Gewährleistung und Haftung.
Consulting mit Honorarmodellen, IP, Vertraulichkeit und Haftungsbegrenzung.
Gewerberaum mit Indexmiete, Kaution (3 Varianten) und Instandhaltung.
Master Service Agreement für wiederkehrende Einzelaufträge (SOW).
Rechtssicherer Arbeitsvertrag für Angestellte — unbefristet oder befristet, Voll- oder Teilzeit, nachweisgesetz-konform mit Probezeit, Überstunden, Urlaub und Kündigungsfristen.
Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindung, Freistellung und Zeugnis — inklusive Sperrzeit-, Steuer- und Schriftformhinweisen.
Anstellungsvertrag für GmbH-Geschäftsführer:innen mit Vergütung, Tantieme, Zustimmungskatalog, Haftung, D&O und Koppelungsklausel.
Warenkauf zwischen Unternehmern mit Incoterms, Eigentumsvorbehalt, Gewährleistung und Haftungsbegrenzung — inklusive § 377 HGB-Rügepflicht.
Darlehen zwischen Unternehmen oder Nahestehenden — Gesellschafter-, Geschäfts- oder Privatdarlehen mit Zins, Tilgung, Sicherheiten und Rangrücktritt.
Shareholders Agreement zur GmbH-Satzung — Vesting, Leaver, Vinkulierung, Drag-/Tag-along und Liquidationspräferenz für Gründer und Investoren.
Convertible Loan zur Start-up-Frühphasenfinanzierung mit Bewertungsobergrenze (Cap), Discount, Wandlungs-Triggern und qualifiziertem Rangrücktritt.
Virtuelle Mitarbeiterbeteiligung (Phantom Stock) mit Vesting, Good-/Bad-Leaver und Exit-Auszahlung — ohne echten Geschäftsanteil und ohne Notar.
Vertrag mit selbstständigen Handelsvertreter:innen — Vermittlung oder Abschluss, Provision, Bezirksschutz und Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB.
Franchisevertrag mit Systemnutzung, Gebietsschutz, Eintritts- und Franchisegebühr, Bezugsbindung und vorvertraglicher Aufklärung.
Vereinbarung über eine Unternehmenskooperation — als verbindlicher Vertrag oder als Letter of Intent, mit Vertraulichkeit, Exklusivität und GbR-Abgrenzung.