Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
Im Gesetz
- Anlage 1 Unterscheidungsbuchstabe oder -buchstabengruppe des Staates, in dem der Heimat- oder Registerort des Fahrzeugs liegt (nur Hinweis)
- Anlage 3 Bezeichnung der Fahrzeuge
- Anlage 6 Schallzeichen
- Anlage 7 Schifffahrtszeichen
- Anlage 8 Bezeichnung der Wasserstraße
- Anlage 9 Daten, die in das Inland AIS Gerät einzugeben sind: Erläuterungen des „Navigationsstatus“ und des „Bezugspunktes der Positionsinformation auf dem Fahrzeug“
- Anlage 10 Liste der berauschenden Mittel und Substanzen
- § 1.01 Begriffsbestimmungen
- § 2.01 Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge und Seeschiffe
- § 3.01 Begriffsbestimmungen und Anwendungen (Anlage 3: Bild 1)
- § 3.25 Bezeichnung schwimmender Geräte bei der Arbeit sowie festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge (Anlage 3: Bild 49a, 49b, 50a, 50b, 51, 52)
- § 4.02 Gebrauch der Schallzeichen
- § 4.05 Sprechfunk
- § 4.07 Inland AIS und Inland ECDIS
- § 5.01 Schifffahrtszeichen
- § 5.02 Bezeichnung der Wasserstraße
- § 6.02 Gegenseitiges Verhalten von Kleinfahrzeugen und anderen Fahrzeugen
- § 6.08 Durch Schifffahrtszeichen verbotenes Begegnen
- § 6.11 Überholverbot durch Schifffahrtszeichen
- § 6.12 Fahrt auf Strecken mit vorgeschriebenem Kurs
- § 6.13 Wenden
- § 6.16 Überqueren der Wasserstraße; Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen
- § 6.18 Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten
- § 6.20 Vermeidung von Wellenschlag
- § 6.22 Sperrung der Schifffahrt und gesperrte Wasserflächen
- § 6.22a Vorbeifahrt an schwimmenden Geräten bei der Arbeit sowie an festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen (Anlage 3: Bild 50a, 50b, 52)
- § 6.24 Allgemeine Regelungen zum Durchfahren von Brücken und Wehren
- § 6.25 Durchfahrt unter festen Brücken
- § 6.26 Durchfahren beweglicher Brücken
- § 6.27 Durchfahren der Wehre
- § 6.28 Durchfahren der Schleusen
- § 6.28a Schleuseneinfahrt und -ausfahrt
- § 6.29 Reihenfolge der Schleusungen
- § 7.02 Liegeverbot
- § 7.03 Ankern und Verwendung von Pfählen
- § 7.04 Festmachen
- § 7.05 Liegestellen
- § 7.06 Besondere Liegestellen
- § 8.10 Bade- und Schwimmverbot
- § 10.10 Stillliegen
718 §§