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Prozessrecht · Tool

Anwalts- und Gerichtskosten berechnen

Anwaltskosten (§ 13 RVG) und Gerichtskosten (§ 34 GKG) aus dem Streitwert — mit Instanz-Auswahl, Zuständigkeit und Prozesskostenrisiko.

🇩🇪 Nur Deutschland

Ihre Angaben

Zuständiges Gericht
AG
Amtsgericht (Streitwert bis 10.000 €, § 23 Nr. 1 GVG) — Selbstvertretung möglich.

Kostenschätzung

Ihre Anwaltskosten
Verfahrensgebühr (1.3) (Nr. 3100 VV)847,60 €
Terminsgebühr (1,2) (Nr. 3104 VV)782,40 €
Post-/Telekompauschale20,00 €
Netto1.650,00 €
USt (19 %)313,50 €
Gesamtbetrag (brutto)
1.963,50 €
Gerichtskosten
Vorschuss bei streitigem Urteil849,00 €
Bei früher Erledigung (Vergleich/Rücknahme)283,00 €
Kostenrisiko bei Verlust4.776,00 €

Eigene und gegnerische Anwaltskosten plus volle Gerichtskosten (§ 91 ZPO) — der ungünstigste Fall.

Stand: KostBRÄG 2025 (gültig ab 01.06.2025). Gesetzliche Beträge, keine verbindliche Kostenfestsetzung.

Wichtige Hinweise

  • Keine verbindliche Kostenfestsetzung. Dieser Rechner zeigt gesetzliche Regelsätze — die endgültige Kostenfestsetzung trifft das Gericht bzw. Ihre Kanzlei rechnet ab.
  • Abweichende Faktoren möglich. Mehrvergleich, besonders umfangreiche/schwierige Sache oder mehrere Auftraggeber können die tatsächliche Gebühr erhöhen (u. a. Nr. 1000, 1008 VV RVG).
  • Prozesskostenhilfe prüfen. Bei geringem Einkommen/Vermögen kann Prozesskostenhilfe die eigenen Kosten ganz oder teilweise übernehmen.
  • Erstattungsfähigkeit. Wer gewinnt, bekommt die eigenen Kosten von der Gegenseite erstattet (§ 91 ZPO) — wer verliert, trägt in der Regel alle Kosten.

Hinweis: Diese Berechnung ersetzt keine anwaltliche Beratung im Sinne des RDG.

Strafverfahren statt Zivilprozess?

Für Strafverteidigung gelten andere Gebühren (Rahmengebühren statt Streitwert) — nutzen Sie den eigenen Rechner.

Zum Strafrecht-Rechner

Können Sie sich die Kosten nicht leisten?

Prozesskostenhilfe kann Ihre eigenen Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise übernehmen.

Prozesskostenhilfe verstehen

Konkreten Fall klären?

Eine erste Einschätzung ersetzt keine Beratung — finden Sie eine passende Anwältin oder einen passenden Anwalt.

Anwalt finden

Häufige Fragen zu Anwalts- und Gerichtskosten

Was ist der Streitwert und wie wird er ermittelt?

Der Streitwert (Gegenstandswert) ist der in Geld ausgedrückte Wert eines Rechtsstreits — er bestimmt sowohl die Gerichtsgebühren (§ 34 GKG) als auch die Anwaltsgebühren (§ 13 RVG). Für viele Fallgruppen gibt das Gesetz feste Formeln vor (z. B. 3 Bruttomonatsgehälter bei einer Kündigungsschutzklage, § 42 Abs. 2 GKG) — nutzen Sie dafür den Streitwert-Helfer oben.

Wer trägt am Ende die Prozesskosten?

Grundsätzlich die unterliegende Partei (§ 91 ZPO) — bei teilweisem Obsiegen anteilig (§ 92 ZPO). Das „Kostenrisiko bei Verlust" zeigt, was Sie im schlechtesten Fall zahlen müssten: eigene und gegnerische Anwaltskosten plus die vollen Gerichtskosten.

Was ist der Unterschied zwischen Gerichtskosten und Anwaltskosten?

Gerichtskosten (GKG) sind die Gebühren, die das Gericht für die Durchführung des Verfahrens erhebt. Anwaltskosten (RVG) vergüten die anwaltliche Tätigkeit — jede Partei zahlt zunächst ihren eigenen Anwalt, erstattungsfähig ist er nur bei Obsiegen.

Was ist Prozesskostenhilfe (PKH) und wer bekommt sie?

PKH übernimmt bei geringem Einkommen/Vermögen ganz oder teilweise die eigenen Gerichts- und Anwaltskosten (§§ 114 ff. ZPO). Sie deckt aber nicht automatisch die Kosten der Gegenseite bei einer Niederlage.

Warum unterscheiden sich Amtsgericht und Landgericht?

Bis 10.000 € Streitwert ist das Amtsgericht zuständig (§ 23 Nr. 1 GVG, seit 01.01.2026 — zuvor 5.000 €), darüber das Landgericht (§ 71 GVG). Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang (§ 78 ZPO) — eine Selbstvertretung ist dort nicht möglich.

Sind die berechneten Beträge verbindlich?

Nein. Der Rechner zeigt die gesetzlichen Regelsätze (1,3-Verfahrensgebühr, 1,2-Terminsgebühr) — im Einzelfall können abweichende Faktoren gelten. Maßgeblich ist die Kostenrechnung des Gerichts bzw. die Rechnung Ihrer Kanzlei.

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