Strafverteidiger-Kosten berechnen
Rahmengebühren nach Teil 4/5 VV RVG — Mittelgebühr, Wahlanwalt vs. Pflichtverteidiger, auch für Bußgeldverfahren (OWi).
Ihre Angaben
Kostenschätzung
Mittelgebühr als Richtwert — die konkrete Gebühr kann je nach Umfang und Schwierigkeit abweichen (§ 14 RVG).
Stand: KostBRÄG 2025 (gültig ab 01.06.2025). Gesetzliche Beträge, keine verbindliche Kostenfestsetzung.
Wichtige Hinweise
- Rahmengebühr, keine Festpreis-Garantie. Der Wahlanwalt bestimmt die konkrete Gebühr innerhalb des gesetzlichen Rahmens nach § 14 RVG — dieser Rechner zeigt die Mittelgebühr als Orientierung.
- Vereinbarte Vergütung möglich. Anwalt und Mandant können nach § 3a RVG eine höhere Vergütung vereinbaren (schriftformbedürftige Vergütungsvereinbarung).
- Auslagen und Zusatzkosten. Reisekosten, Aktenversand oder Sachverständigenauslagen sind hier nicht enthalten und können zusätzlich anfallen.
Hinweis: Diese Berechnung ersetzt keine anwaltliche Beratung im Sinne des RDG.
Zivilrechtlicher Streit?
Für Zivilverfahren gelten wertabhängige RVG-/GKG-Gebühren — nutzen Sie den Anwalts- und Gerichtskostenrechner.
Zum Anwaltskosten-RechnerStrafverteidigung nötig?
Bei einem Ermittlungs- oder Strafverfahren zählt schnelles Handeln — finden Sie eine spezialisierte Strafverteidigerin oder einen Strafverteidiger.
Strafverteidiger findenHäufige Fragen zu Strafverteidiger-Kosten
Was ist die Mittelgebühr?
Die Mittelgebühr ist der Durchschnitt aus Mindest- und Höchstgebühr eines Rahmengebührentatbestands: (Min + Max) / 2. Sie gilt nach § 14 RVG als angemessene Gebühr für einen Normalfall — im Einzelfall kann die tatsächliche Gebühr höher oder niedriger liegen.
Was verdient ein Pflichtverteidiger im Vergleich zum Wahlanwalt?
Pflichtverteidiger erhalten nach § 49 RVG Festgebühren ohne Ermessensspielraum — sie liegen meist unter der Mittelgebühr des Wahlanwalts. Beispiel Amtsgericht: Verfahrensgebühr Pflichtverteidiger 158 €, Mittelgebühr Wahlanwalt 198 € (Rahmen 48–348 €).
Welche Gebühren fallen in einem Strafverfahren typischerweise an?
Grundgebühr (einmalig, Einarbeitung), Verfahrensgebühr im vorbereitenden Verfahren, Verfahrensgebühr im gerichtlichen Verfahren und Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag — plus Post-/Telekompauschale und Umsatzsteuer.
Was ist der Unterschied zwischen einem Straf- und einem Bußgeldverfahren?
Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeiten, OWi) werden nach Teil 5 VV RVG abgerechnet — die Gebühren sind niedriger und richten sich zusätzlich nach der Höhe der Geldbuße. Zunächst ist die Bußgeldbehörde zuständig; nach Einspruch übernimmt das Gericht mit einem eigenen, höheren Gebührenrahmen.
Kann ein Pflichtverteidiger mehr als die Festgebühr verlangen?
In besonders aufwendigen Fällen kann ein Pflichtverteidiger eine Pauschvergütung nach § 51 RVG beantragen — dieser Rechner bildet nur die gesetzlichen Festgebühren ab, keine Pauschvergütungs-Schätzung.