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Strafrecht · Tool

Strafverteidiger-Kosten berechnen

Rahmengebühren nach Teil 4/5 VV RVG — Mittelgebühr, Wahlanwalt vs. Pflichtverteidiger, auch für Bußgeldverfahren (OWi).

🇩🇪 Nur Deutschland

Ihre Angaben

Verteidiger-Typ

Kostenschätzung

Grundgebühr (Nr. 4100)240,00 €
Verfahrensgebühr (vorbereitendes Verfahren) (Nr. 4104)198,00 €
Verfahrensgebühr — Amtsgericht (Strafrichter) (Nr. 4106)198,00 €
Terminsgebühr — Amtsgericht (Strafrichter) (Nr. 4108)330,00 €
Gebührensumme966,00 €
Post-/Telekompauschale20,00 €
Netto986,00 €
USt (19 %)187,34 €
Gesamtbetrag (brutto)
1.173,34 €

Mittelgebühr als Richtwert — die konkrete Gebühr kann je nach Umfang und Schwierigkeit abweichen (§ 14 RVG).

Stand: KostBRÄG 2025 (gültig ab 01.06.2025). Gesetzliche Beträge, keine verbindliche Kostenfestsetzung.

Wichtige Hinweise

  • Rahmengebühr, keine Festpreis-Garantie. Der Wahlanwalt bestimmt die konkrete Gebühr innerhalb des gesetzlichen Rahmens nach § 14 RVG — dieser Rechner zeigt die Mittelgebühr als Orientierung.
  • Vereinbarte Vergütung möglich. Anwalt und Mandant können nach § 3a RVG eine höhere Vergütung vereinbaren (schriftformbedürftige Vergütungsvereinbarung).
  • Auslagen und Zusatzkosten. Reisekosten, Aktenversand oder Sachverständigenauslagen sind hier nicht enthalten und können zusätzlich anfallen.

Hinweis: Diese Berechnung ersetzt keine anwaltliche Beratung im Sinne des RDG.

Zivilrechtlicher Streit?

Für Zivilverfahren gelten wertabhängige RVG-/GKG-Gebühren — nutzen Sie den Anwalts- und Gerichtskostenrechner.

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Strafverteidigung nötig?

Bei einem Ermittlungs- oder Strafverfahren zählt schnelles Handeln — finden Sie eine spezialisierte Strafverteidigerin oder einen Strafverteidiger.

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Häufige Fragen zu Strafverteidiger-Kosten

Was ist die Mittelgebühr?

Die Mittelgebühr ist der Durchschnitt aus Mindest- und Höchstgebühr eines Rahmengebührentatbestands: (Min + Max) / 2. Sie gilt nach § 14 RVG als angemessene Gebühr für einen Normalfall — im Einzelfall kann die tatsächliche Gebühr höher oder niedriger liegen.

Was verdient ein Pflichtverteidiger im Vergleich zum Wahlanwalt?

Pflichtverteidiger erhalten nach § 49 RVG Festgebühren ohne Ermessensspielraum — sie liegen meist unter der Mittelgebühr des Wahlanwalts. Beispiel Amtsgericht: Verfahrensgebühr Pflichtverteidiger 158 €, Mittelgebühr Wahlanwalt 198 € (Rahmen 48–348 €).

Welche Gebühren fallen in einem Strafverfahren typischerweise an?

Grundgebühr (einmalig, Einarbeitung), Verfahrensgebühr im vorbereitenden Verfahren, Verfahrensgebühr im gerichtlichen Verfahren und Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag — plus Post-/Telekompauschale und Umsatzsteuer.

Was ist der Unterschied zwischen einem Straf- und einem Bußgeldverfahren?

Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeiten, OWi) werden nach Teil 5 VV RVG abgerechnet — die Gebühren sind niedriger und richten sich zusätzlich nach der Höhe der Geldbuße. Zunächst ist die Bußgeldbehörde zuständig; nach Einspruch übernimmt das Gericht mit einem eigenen, höheren Gebührenrahmen.

Kann ein Pflichtverteidiger mehr als die Festgebühr verlangen?

In besonders aufwendigen Fällen kann ein Pflichtverteidiger eine Pauschvergütung nach § 51 RVG beantragen — dieser Rechner bildet nur die gesetzlichen Festgebühren ab, keine Pauschvergütungs-Schätzung.

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