In einem Satz
Fristen aus Ihrem Register melden sich jetzt dreimal — sieben, drei und einen Tag vorher, jede Stufe genau einmal — statt wie bisher ein einziges Mal in einem Ein-Tages-Fenster.
Warum eine einzelne Erinnerung keine Erinnerung ist
Bisher schaute die Plattform für Verbraucher:innen nur auf Fristen, die heute oder morgen fällig sind, und schickte dafür genau eine E-Mail. Das klingt nach einer Erinnerung, funktioniert aber nur, wenn man in genau diesen 24 Stunden ins Postfach sieht. Fällt die Mail auf ein Wochenende, in eine Urlaubswoche oder unter zwanzig ungelesene Nachrichten, gibt es keine zweite Chance — und, viel schlimmer, es gab vorher keinerlei Vorwarnung. Wer eine Frist ernst nimmt, braucht keinen Alarm am letzten Tag, sondern Vorlauf, um überhaupt noch handeln zu können.
Dreimal statt einmal
Eine Frist im Register meldet sich jetzt eskalierend: sieben Tage vorher, drei Tage vorher und einen Tag vorher. Jede Stufe wird genau einmal verschickt — die Plattform merkt sich, welche Stufe schon heraus ist, und wiederholt sie nicht. Verpassen Sie die erste Nachricht, kommt die zweite trotzdem.
Neu erfunden ist daran wenig: Der Anwaltsbereich derselben Plattform hat genau so gearbeitet, während der Verbraucherpfad beim Ein-Tages-Fenster stehen geblieben war. Das ist jetzt angeglichen.
Der Blickwinkel wurde weiter
Damit eine Sieben-Tage-Stufe überhaupt möglich ist, muss die Plattform weiter nach vorne schauen. Der Abfrage-Horizont ist deshalb von „bis morgen“ auf „bis in 31 Tagen“ erweitert worden. Ohne diese Änderung hätte eine Frist, die in zwanzig Tagen abläuft, die erste Stufe nie erreicht — sie wäre bis kurz vor Schluss schlicht unsichtbar geblieben.
Ein Schalter an jeder einzelnen Frist
E-Mail- und Push-Erinnerung lassen sich jetzt an jeder Frist einzeln setzen, unabhängig davon, woher sie stammt. Vorher gab es diesen Schalter nur für einen Teil der Einträge.
Beim Einschalten der E-Mail-Erinnerung öffnet sich ein Einwilligungsdialog. Dessen Wortlaut wird mitprotokolliert — nicht als Formalie, sondern damit später nachvollziehbar bleibt, wozu Sie wann genau zugestimmt haben. Die Erinnerung ist also nichts, was Ihnen die Plattform stillschweigend einschaltet.
Ebenfalls neu: Fristen, die zu gar keinem Dokument gehören — etwa eine, die Sie im Chat berechnen und übernehmen lassen — werden jetzt genauso erinnert wie alle anderen. Vorher war das strukturell nicht möglich.
Der Fristenrechner endet nicht mehr im Nichts
Bisher rechnete der Fristenrechner ein Datum aus, und danach war Schluss — Sie mussten es selbst irgendwo notieren. Jetzt gibt es zwei Wege aus dem Ergebnis heraus:
- Ins Register übernehmen — die Frist wird gespeichert und in die Erinnerungs-Kette aufgenommen.
- In Kalender speichern — als .ics-Datei für Ihren eigenen Kalender.
Was wir ausdrücklich nicht leisten
Wir erinnern an das, was in Ihrem Register steht — nicht an das, was es geben könnte. Die Plattform durchsucht weder Ihr Postfach noch Ihre Papierpost nach Fristen; was nicht erfasst ist, kann nicht erinnert werden. E-Mails können außerdem im Spam-Ordner landen oder verzögert zugestellt werden; verlassen Sie sich bitte nicht ausschließlich auf die Benachrichtigung.
Und die Rechnung selbst hat ihre Grenzen. Wann eine Frist zu laufen beginnt, ob ein Schreiben wirksam zugegangen ist, ob eine Frist gehemmt ist oder ob eine Sonderregel greift — das sind rechtliche Bewertungen des Einzelfalls, keine Kalenderarithmetik. Ob eine berechnete Frist in Ihrem Fall trägt, hängt von Umständen ab, die die Plattform nicht kennt; wo es darauf ankommt, gehört das anwaltlich geprüft. Ihre eigene Fristenkontrolle ersetzt das alles nicht.
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