Kündigungsfrist berechnen
Tagesgenauer Beendigungstermin nach § 622 BGB. Mit Hinweisen zu Tarif-/Arbeitsvertrag und 3-Wochen-Klagefrist (§ 4 KSchG).
Ihre Eckdaten
Datum, an dem die schriftliche Kündigung beim Empfänger eingegangen ist.
Frühestmöglicher Beendigungstermin
Rechtsgrundlage: § 622 Abs. 2 BGB (Arbeitgeber, gestaffelt nach Beschäftigungsjahren)
Wichtige Hinweise — bevor Sie planen
- Tarif- oder Arbeitsvertrag geht vor. Längere vertragliche oder tarifliche Fristen verdrängen § 622 BGB. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und einen ggf. anwendbaren Tarifvertrag.
- Sonderkündigungsschutz. Schwangere, Eltern in Elternzeit, Schwerbehinderte und Betriebsräte sind besonders geschützt — eine Kündigung ist hier oft unwirksam.
- 3-Wochen-Klagefrist (§ 4 KSchG). Wer Kündigungsschutz geltend machen will, muss innerhalb von 3 Wochen ab Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben. Verpasste Frist = Kündigung wirksam.
- Außerordentliche (fristlose) Kündigung. § 626 BGB lässt fristlose Kündigung nur bei wichtigem Grund zu. Diese Berechnung gilt nur für ordentliche Kündigungen.
Hinweis: Diese Berechnung ersetzt keine anwaltliche Beratung im Sinne des RDG.
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Bei Kündigungsschutzklage, Aufhebungsvertrag oder Sonderkündigungsschutz: Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen — oft günstiger als ein verlorener Prozess.
Fachanwalt findenHäufige Fragen zur Kündigungsfrist
Welche Frist gilt für mich als Arbeitnehmer?
Standard: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB), ohne Staffelung nach Beschäftigungsdauer — sofern Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes regelt.
Wie wird die Beschäftigungsdauer berechnet?
Vom ersten Tag des Arbeitsverhältnisses bis zum Zugang der Kündigung. Zeiten vor dem 25. Lebensjahr zählen voll mit (EuGH C-555/07, Kücükdeveci).
Was passiert, wenn die Frist verkürzt wurde?
Vertraglich verkürzte Fristen unter § 622 Abs. 1 BGB sind nur in engen Grenzen zulässig (Probezeit, Aushilfe, Kleinbetrieb mit ≤ 20 AN). Eine pauschal verkürzte Frist ist meist unwirksam — dann gilt die gesetzliche Frist.
Gilt die Frist auch in der Probezeit?
Nein. § 622 Abs. 3 BGB erlaubt 2 Wochen jederzeit, ohne Bindung an 15. oder Monatsende. Die Probezeit darf vertraglich höchstens 6 Monate betragen.
Was bedeutet ‚Zugang' der Kündigung?
Die Kündigung wird wirksam, sobald sie so in Ihren Machtbereich gelangt, dass Sie unter normalen Umständen Kenntnis nehmen können — z. B. Einwurf in den Briefkasten zur üblichen Postzeit (BGH NJW 2008, 843).