Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO einfordern
Was speichert ein Unternehmen über mich? Standardanfrage mit Frist, Eskalation an Aufsichtsbehörde.
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Was Sie hier in 5 Minuten erledigen
Sie haben das Recht, von jedem Unternehmen kostenfrei Auskunft über Ihre gespeicherten Daten zu verlangen. Wir liefern Anschreiben, Frist und – bei Nichtreaktion – Vorlage zur Aufsichtsbeschwerde.
Empfänger-Unternehmen wählen oder eingeben, wir generieren das Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO mit Identifikationshilfe und 30-Tage-Frist.
Das Unternehmen muss innerhalb von einem Monat antworten, in komplexen Fällen verlängerbar auf bis zu 3 Monate mit Begründung.
So funktioniert es
In drei Schritten zum Ergebnis
Empfänger wählen
Datenschutzbeauftragten oder Geschäftsführung des Unternehmens.
Anfrage versenden
PDF herunterladen und per E-Mail oder Brief zustellen.
Eskalation
Bei Nichtreaktion nach 30 Tagen: Aufsichtsbeschwerde-Vorlage mit zuständiger Behörde.
- Empfänger wählen – Datenschutzbeauftragten oder Geschäftsführung des Unternehmens.
- Anfrage versenden – PDF herunterladen und per E-Mail oder Brief zustellen.
- Eskalation – Bei Nichtreaktion nach 30 Tagen: Aufsichtsbeschwerde-Vorlage mit zuständiger Behörde.
- Keine Schadenersatzforderung nach Art. 82 DSGVO.
- Keine Vertretung in einem Bußgeldverfahren.
- Keine forensische Datenanalyse der erhaltenen Auskunft.
Transparenz
Was die KI prüft — und was nur ein Anwalt entscheiden kann
Eine KI ist immer nur so gut wie die Frage. Deshalb zeigen wir Ihnen offen, wo Ihre Antwort verlässlich ist und wo Sie unbedingt mit einer Anwältin oder einem Anwalt sprechen sollten.
Bei Schadenersatzforderungen, gezielter Datenlöschungsklage oder grenzüberschreitenden Sachverhalten lohnt sich anwaltliche Begleitung.
FAQ
Häufige Fragen zu diesem Fall
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14 Tage Widerrufsfrist – wir formulieren das passende Widerrufsschreiben mit korrekter Rückgabe-Logik.
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