In einem Satz
Eine Anlage ist bei uns die Rolle, die ein Dokument in einem Schriftsatz spielt, mit Nummer, Fassung und Status, und niemals eine zweite Kopie der Datei.
Warum das einen Unterschied macht
Wer Anlagen als Kopien ablegt, pflegt jede Änderung doppelt: Das Dokument wird ersetzt, die Anlage bleibt veraltet. Deshalb liegt das Dokument nur einmal im DMS. „K1“, „K2“ oder „B1“ beschreiben, welche Rolle es in einem bestimmten Schriftsatz hat. Umbenennen oder Umordnen erzeugt keine Kopie, und eine neue Fassung bleibt als Fassung erhalten. Liegt ein Dokument im Papierkorb, steht das im Verzeichnis als Lücke. Zuordnungen schlägt das Werkzeug nur vor; Sie bestätigen jede, und alles lässt sich rückgängig machen.
Vom Stand zum Paket
Mit „Stand festhalten“ friert das Portal die Anlagenliste eines Schriftsatzes ein: Nummer, Dokument und Fassung je Anlage. Aus diesem Paketstand entsteht ein ZIP mit Deckblatt und Packliste und den Dateien in der Fassung des Standes. Der Einreichungs-Check nennt Richtwerte, etwa zu Dateizahl, Volumen und Dateinamen, und sperrt nichts. Er ersetzt nicht die Prüfung der Vorgaben Ihres Gerichts. Das Portal versendet nichts; die Einreichung nehmen Sie über Ihren üblichen Weg vor.
Für die KI
Das Anlagenverzeichnis steht den KI-Funktionen als Kontext bereit. Fotos beschreibt die KI nur auf Ihren Klick, mit Verarbeitung in der EU. Die Beschreibung ist als nicht geprüft gekennzeichnet, und was Sie von der KI ausgenommen haben, bleibt ausgenommen.
Mehr dazu: Gerichtsverfahren und Anlagen, im Handbuch Anlagen zuordnen und Einreichungspaket. Der vorige Beitrag: Ein Verfahren ist kein Dokument.






