In einem Satz
Eine Akte bildet jetzt den Lebenslauf eines Gerichtsverfahrens ab: Instanzen, Schriftsätze, Anlagen und Termine hängen zusammen, statt als Stapel einzelner Dokumente nebeneinanderzuliegen.
Was sich ändert
In den meisten Systemen ist ein Verfahren eine Ablage: Sie legen Dokumente hinein, und wie sie zusammengehören, steht in Ihrem Kopf. Jetzt kennt die Akte ihre Instanzen. Eine Berufung läuft in derselben Akte weiter; Dokumente, Fakten und Fristen bleiben zusammen. Ein Register führt die Reihe der Schriftsätze, also Klage, Erwiderung, Replik und Duplik, auch die von Gegenseite und Gericht. Die Verfahrensart bestimmt Stufen und Rollen: Zivil, Straf, Familie, Arbeit, Verwaltung und Verfassung, in Deutschland zusätzlich Sozial und Finanz.
Was bewusst nicht passiert
Phase und Parteirolle erscheinen als Vorschlag mit Beleg. Erst Ihre Bestätigung legt sie fest, und jede Änderung lässt sich rückgängig machen. Umbenennen, neue Fassungen und der Wechsel der Instanz lösen keine Analyse aus und ändern keine Fristen. Das Portal reicht nichts bei Gericht ein und versendet nichts.
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Die Seite Gerichtsverfahren und Anlagen zeigt den Ablauf. Die Anleitung steht im Handbuch unter Gerichtsverfahren in der Akte und Schriftsatz-Register; eine Kurzfassung finden Sie im Portal unter „Was ist neu“. Instanzen, Register und Anlagen verwenden keine KI, die Preise betreffen nur die KI-Funktionen.






