Webdesign-Vertrag
Vom Mockup bis zur laufenden CMS-Betreuung — der Webdesign-Vertrag, der Domain-Zugänge, Bildrechte und Nutzungsrechte von Anfang an klärt.
Der Webdesign-Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und selbstständigem Webdesigner oder kleiner Agentur — von der reinen Gestaltung bis zur technischen Umsetzung mit laufender CMS-Betreuung. Der Wizard fragt gezielt Leistungsumfang, CMS-Typ, Domain-/Hosting-Verantwortung und die Herkunft der Inhalte ab und wählt die passenden Klauseln inklusive Nutzungsrechte-Variante automatisch.

- Recht nach Land
- DSGVO-konform
- Kein KI-Training
- PII-Maskierung
- Anwaltsübergabe
- Sieben Sprachen

Was in diesem Muster steckt
Zahlen aus der echten Vorlage — nicht aus Marketing-Folien.
- Klauseln
- 34
- Klausel-Varianten
- 2
- Wizard-Felder
- 35
- Qualitäts-Checks
- 6
- Rechtsgrundlage-Hinweise
- 10
Was im Vertrag enthalten ist
- Leistungsumfang-Weiche: nur Design / Design + Umsetzung / + laufende CMS-Betreuung
- CMS-Typ (WordPress, Individualentwicklung, Baukasten, statisch) mit passender Klausel
- Domain-/Hosting-Verantwortung inkl. Herausgabepflicht der Zugangsdaten bei Vertragsende
- Content-Beistellung mit Bildrechte-Klarstellung
- Nutzungsrechte am Design (ausschließlich vs. einfach bei reduziertem Honorar)
- Stock-Foto-/Web-Font-Lizenzhinweis (keine automatische Vollrechteübertragung an Drittassets)
- Vereinfachte Abnahme mit zwei inkludierten Korrekturschleifen
- Barrierefreiheits-Hinweis (BFSG) bei Verbraucher-Vertragsschlussfunktion
Optionale Zusatzklauseln
- Schiedsklausel (DIS)
- Höhere Gewalt
- Abtretungs-/Übertragungsverbot
- Mehrere Ausfertigungen / qualifizierte E-Signatur
Wann Sie diesen Vertrag brauchen
- Website-Relaunch oder Neugestaltung für einen Auftraggeber
- Design-only-Mandate (Mockups/Templates) ohne technische Umsetzung
- Website mit technischer Umsetzung und anschließender laufender Pflege
- Projekte mit treuhänderischer Domain-/Hosting-Verwaltung durch den Webdesigner
Für wen geeignet: Freelance-Webdesigner:innen, kleine Digitalagenturen und Auftraggeber, die eine Website in Auftrag geben — vom reinen Design bis zur laufenden CMS-Betreuung.
Komplexe Felder wie Leistungsbeschreibung oder Zweck können Sie per Sparkle-Button vorschlagen lassen — der Vorschlag bleibt editierbar, bevor er in den Vertrag wandert.
Nach der Erstellung können Sie den Vertrag mit einem Klick an eine:n passende:n Anwält:in aus unserem Netzwerk übergeben — inklusive Volltext und Metadaten.
Bei Websites mit Verbraucher-Vertragsschlussfunktion (Online-Shop, Buchung) sollte die Anwendbarkeit des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) im Einzelfall geprüft werden — der Wizard weist darauf hin, ersetzt aber keine rechtliche Prüfung.
Häufige Fragen
In 5 Minuten zum unterschriftsreifen Vertrag.
Beantworten Sie ein paar Fragen, der Wizard erledigt den Rest. PDF + DOCX direkt zum Download.
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