Strafanzeige erstatten — als Opfer oder Zeuge/Zeugin richtig vorgehen
Eine Straftat anzeigen — bei bestimmten Delikten braucht es zusätzlich einen fristgebundenen Strafantrag.
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Schnell-Check: Was ist zu tun?
3 kurze Fragen – keine Anmeldung nötig.
Frist im Blick
Strafantrag bei Antragsdelikten: 3 Monate ab Kenntnis
§ 77b StGB
Die Strafanzeige selbst ist an keine Frist gebunden (außer der Verjährung der Tat) — bei Antragsdelikten muss der zusätzliche Strafantrag aber innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter gestellt werden.
Worauf wir besonders achten
Aus echten Fällen kuratiert. Die KI-Prüfung markiert genau diese Punkte in Ihrem Dokument.
Die 3-Monats-Frist für den Strafantrag bei Antragsdelikten wird häufig übersehen.
Beweise (Nachrichten, Fotos, Zeugen) gehen ohne zeitnahe Sicherung leicht verloren.
Ohne Aktenzeichen ist der weitere Verfahrensstand schwer nachzuverfolgen.
Was Sie hier in 5 Minuten erledigen
Die Anzeige einer Straftat kann bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Amtsgericht erfolgen (§ 158 StPO), schriftlich oder mündlich zur Niederschrift. Bei sogenannten Antragsdelikten (z. B. bestimmte Fälle von Körperverletzung oder Beleidigung) wird die Tat nur auf ausdrücklichen Strafantrag verfolgt — dieser muss innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter gestellt werden. Dies betrifft die Anzeige als Opfer/Zeuge — nicht die Verteidigung gegen einen eigenen strafrechtlichen Vorwurf.
Sachverhalt schildern — wir strukturieren die Anzeige chronologisch und sachlich, weisen auf einen ggf. nötigen Strafantrag hin und bereiten das Schreiben vor.
In drei Schritten zum Ergebnis
Sachverhalt & Beweise sichern
Chronologische Schilderung, vorhandene Beweismittel und Zeugen zusammenstellen.
Strafantrag prüfen
Bei Antragsdelikten den Strafantrag ausdrücklich und fristgerecht (3 Monate) mitstellen.
Anzeige einreichen
Bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Amtsgericht erstatten, Aktenzeichen anfordern.
- Sachverhalt & Beweise sichern – Chronologische Schilderung, vorhandene Beweismittel und Zeugen zusammenstellen.
- Strafantrag prüfen – Bei Antragsdelikten den Strafantrag ausdrücklich und fristgerecht (3 Monate) mitstellen.
- Anzeige einreichen – Bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Amtsgericht erstatten, Aktenzeichen anfordern.
- Keine Strafverteidigung (das ist die Beschuldigten-Perspektive — dafür ein eigener Bereich).
- Keine Vertretung als Nebenklage vor Gericht.
- Keine psychosoziale Prozessbegleitung.
Transparenz
Was die KI prüft — und was nur ein Anwalt entscheiden kann
Eine KI ist immer nur so gut wie die Frage. Deshalb zeigen wir Ihnen offen, wo Ihre Antwort verlässlich ist und wo Sie unbedingt mit einer Anwältin oder einem Anwalt sprechen sollten.
Bei schweren Straftaten, Interesse an einer Nebenklage oder Unsicherheit, ob ein Antragsdelikt vorliegt.
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