In einem Satz
Die Erstberatung ist für Verbraucher auf 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer gedeckelt, alle weiteren Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert – und ob sich der Gang zum Anwalt lohnt, klären Sie am besten, bevor Sie den ersten Euro ausgeben.
Die Erstberatung ist gedeckelt – auf 190 Euro
Die häufigste Frage lautet: Was kostet ein Anwalt beim ersten Gespräch? Für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es eine klare Obergrenze. Nach § 34 RVG dürfen die Anwaltskosten der Erstberatung 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer nicht übersteigen. Diese Kappungsgrenze schützt Sie davor, dass ein erstes Orientierungsgespräch aus dem Ruder läuft. Viele Kanzleien bieten ohnehin eine feste Pauschale an oder rechnen die Erstberatung später auf ein Mandat an – fragen Sie vorab danach. Damit sind die Kosten der Erstberatung beim Anwalt der einzige Posten, den Sie sicher im Voraus kennen.
RVG verständlich: Der Streitwert bestimmt die Gebühr
Sobald ein Anwalt für Sie tätig wird, richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das Prinzip ist einfach: Eine Tabelle im RVG ordnet jedem Streitwert einen festen Gebührensatz zu – die RVG-Gebühren steigen also mit dem Streitwert. Die außergerichtliche Vertretung kostet dabei weniger als ein Gerichtsverfahren, in dem zusätzliche Verfahrens- und Terminsgebühren anfallen. Konkrete Beträge nennen wir hier bewusst nicht; die maßgebliche Tabelle steht amtlich im Gesetz — mit unserem kostenlosen RVG-/GKG-Rechner überschlagen Sie sie ohne Anmeldung anhand Ihres eigenen Streitwerts. Wichtig: Der Streitwert ist nicht Ihre Wunschsumme, sondern der wirtschaftliche Wert des Streits. Begriffe wie Streitwert oder Gebührensatz erklären wir im Glossar.
Das volle Risiko: Wenn Sie verlieren, zahlen Sie mehr
Vor Gericht tragen Sie nicht nur Ihre eigenen Kosten. Wer den Prozess verliert, zahlt in aller Regel auch die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite. Aus einem überschaubaren eigenen Honorar kann so schnell das Mehrfache werden. Genau dieses Gesamtrisiko – eigene plus gerichtliche plus gegnerische Kosten – sollten Sie kennen, bevor Sie klagen. Es ist der Hauptgrund, warum sich ein Prozess bei kleinen Streitwerten oft nicht rechnet.
Wer am Ende zahlt: Erstattung, Versicherung, staatliche Hilfe
Anwaltskosten – wer zahlt? Das hängt vom Ausgang und Ihrer Situation ab:
- Bei Erfolg: Die unterlegene Partei trägt grundsätzlich die Kosten, Sie bekommen Ihre notwendigen Auslagen erstattet.
- Rechtsschutzversicherung: Besteht sie und deckt den Fall, übernimmt sie den Großteil – prüfen Sie Deckung und Selbstbeteiligung vorab.
- Beratungshilfe: für die außergerichtliche Beratung mit geringem Einkommen. Die Beratungshilfe-Voraussetzungen knüpfen an Einkommen und Vermögen an; die genauen Grenzen prüft das Gericht.
- Prozesskostenhilfe (PKH): übernimmt bei Bedürftigkeit die Verfahrenskosten, wenn Ihre Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Lohnt sich das bei kleinen Streitwerten?
Bei niedrigen Beträgen ist die ehrliche Antwort oft: Es kommt darauf an, ob Ihr Fall Substanz hat. Bei einem annullierten oder stark verspäteten Flug etwa geht es nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung um 250, 400 oder 600 Euro (genaue Höhe nach Flugstrecke: Fluggast-Entschädigungsrechner) – hier kann eine Schlichtung über die söp der schnellere und günstigere Weg sein. Ob sich ein Anwalt lohnt, entscheidet die Erfolgsaussicht, nicht das Bauchgefühl. Unsere 60-Sekunden-Ersteinschätzung ohne Konto ordnet Ihren Fall ein, bevor Sie etwas zahlen – wie gut solche Werkzeuge sind, haben wir in Wie gut ist kostenlose KI-Rechtsberatung? eingeordnet.
Der nächste Schritt: Kanzlei oder Selbstvertretung
Hat Ihr Fall Substanz, haben Sie zwei Wege. Mit der 1-Klick-Übergabe reichen wir Ihre bereits vorqualifizierten Angaben an eine passende Kanzlei weiter – die Erstberatung bleibt bei den genannten 190 Euro gedeckelt. Oder Sie vertreten sich bei einfachen Fällen selbst: Schreiben-Assistent und Prozessbegleiter führen Sie Schritt für Schritt, mit 10 Gratis-Credits bei der Registrierung. Was ein Anwalt kostet, hängt am Ende von Ihrem Fall ab – wer die Zahlen und die Erfolgsaussicht vorher kennt, entscheidet ruhiger.




