Reiserecht · Tool

Fluggastentschädigung berechnen

EU 261/2004: 250 € / 400 € / 600 € bei Verspätung ab 3 Stunden, Annullierung oder Nichtbeförderung. Schnelle Prüfung, anschließend Anschreiben an die Airline generieren.

Ihr Flug

Flughafen-Datenbank wird geladen …

Ergebnis

IATA, Stadt oder Land suchen …

Wichtig vor dem Anschreiben

  • Außerordentliche Umstände (Art. 5 Abs. 3). Streik der Flugsicherung, Sturm, Vulkanausbruch oder Sicherheitsvorfälle schließen den Anspruch aus. Streik des airlineeigenen Personals dagegen meist nicht (EuGH C-28/20, Krüsemann).
  • Verjährung 3 Jahre. Der Anspruch verjährt zum Ende des 3. Jahres nach dem Flug (§ 195 BGB). Danach ist er verloren.
  • UK-Flüge seit Brexit. Für Flüge ab UK gilt UK261 (parallel zur EU). Dieser Rechner ist auf EU 261 ausgelegt — UK-Ergebnisse sind nur indikativ.
  • Inkassoportale ziehen 25–35 % ab. Sie können direkt bei der Airline geltend machen. Wir generieren Ihnen das Anschreiben mit Rechtsgrundlage und Frist — Sie behalten 100 %.

Hinweis: Diese Berechnung ersetzt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG.

Anschreiben an die Airline generieren

Mit Rechtsgrundlage, konkreter Pauschale und Fristsetzung — sofort als PDF zum Verschicken.

Schreiben erstellen

Airline reagiert nicht?

Bei Ablehnung oder Schweigen: Fachanwalt für Reiserecht — Streitwert oft unter 700 €, Kosten meist durch Rechtsschutz gedeckt.

Fachanwalt finden

Häufige Fragen zur Fluggastentschädigung

Wann habe ich Anspruch auf 250, 400 oder 600 €?

Pauschale nach Großkreisentfernung: bis 1 500 km = 250 €, 1 500–3 500 km bzw. alle innereuropäischen Flüge über 1 500 km = 400 €, über 3 500 km nicht-innereuropäisch = 600 € (Art. 7 EU 261).

Verspätung wie viele Stunden?

Mindestens 3 Stunden Ankunftsverspätung am Endziel (EuGH C-402/07, Sturgeon). Maßgeblich ist das Öffnen der Türen, nicht das Aufsetzen.

Wann gibt es nichts?

Bei Annullierung mit ≥ 14 Tagen Vorlauf, außerordentlichen Umständen (Wetter, Streik der Flugsicherung), unter 3 Stunden Verspätung oder wenn der Flug nicht im Anwendungsbereich der EU 261 liegt.

Brauche ich ein Inkassoportal?

Nein. Sie können den Anspruch direkt geltend machen. Inkassoportale ziehen 25–35 % Provision. Mit unserem Generator behalten Sie 100 %.

Wie lange habe ich Zeit?

Drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattgefunden hat (§§ 195, 199 BGB). Beispiel: Flug am 12.06.2026 → Verjährung am 31.12.2029.

Kostenlos starten
Keine Kreditkarte
Jetzt starten