Fluggastentschädigung berechnen
EU 261/2004: 250 € / 400 € / 600 € bei Verspätung ab 3 Stunden, Annullierung oder Nichtbeförderung. Schnelle Prüfung, anschließend Anschreiben an die Airline generieren.
Ihr Flug
Flughafen-Datenbank wird geladen …
Ergebnis
IATA, Stadt oder Land suchen …
Wichtig vor dem Anschreiben
- Außerordentliche Umstände (Art. 5 Abs. 3). Streik der Flugsicherung, Sturm, Vulkanausbruch oder Sicherheitsvorfälle schließen den Anspruch aus. Streik des airlineeigenen Personals dagegen meist nicht (EuGH C-28/20, Krüsemann).
- Verjährung 3 Jahre. Der Anspruch verjährt zum Ende des 3. Jahres nach dem Flug (§ 195 BGB). Danach ist er verloren.
- UK-Flüge seit Brexit. Für Flüge ab UK gilt UK261 (parallel zur EU). Dieser Rechner ist auf EU 261 ausgelegt — UK-Ergebnisse sind nur indikativ.
- Inkassoportale ziehen 25–35 % ab. Sie können direkt bei der Airline geltend machen. Wir generieren Ihnen das Anschreiben mit Rechtsgrundlage und Frist — Sie behalten 100 %.
Hinweis: Diese Berechnung ersetzt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG.
Anschreiben an die Airline generieren
Mit Rechtsgrundlage, konkreter Pauschale und Fristsetzung — sofort als PDF zum Verschicken.
Schreiben erstellenAirline reagiert nicht?
Bei Ablehnung oder Schweigen: Fachanwalt für Reiserecht — Streitwert oft unter 700 €, Kosten meist durch Rechtsschutz gedeckt.
Fachanwalt findenHäufige Fragen zur Fluggastentschädigung
Wann habe ich Anspruch auf 250, 400 oder 600 €?
Pauschale nach Großkreisentfernung: bis 1 500 km = 250 €, 1 500–3 500 km bzw. alle innereuropäischen Flüge über 1 500 km = 400 €, über 3 500 km nicht-innereuropäisch = 600 € (Art. 7 EU 261).
Verspätung wie viele Stunden?
Mindestens 3 Stunden Ankunftsverspätung am Endziel (EuGH C-402/07, Sturgeon). Maßgeblich ist das Öffnen der Türen, nicht das Aufsetzen.
Wann gibt es nichts?
Bei Annullierung mit ≥ 14 Tagen Vorlauf, außerordentlichen Umständen (Wetter, Streik der Flugsicherung), unter 3 Stunden Verspätung oder wenn der Flug nicht im Anwendungsbereich der EU 261 liegt.
Brauche ich ein Inkassoportal?
Nein. Sie können den Anspruch direkt geltend machen. Inkassoportale ziehen 25–35 % Provision. Mit unserem Generator behalten Sie 100 %.
Wie lange habe ich Zeit?
Drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattgefunden hat (§§ 195, 199 BGB). Beispiel: Flug am 12.06.2026 → Verjährung am 31.12.2029.