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Verwaltungs- & Steuerrecht

Steuerbescheid, Einspruchsentscheidung, Wohngeld, BAföG, Kindergeld, Elterngeld, Anhörungen nach § 28 VwVfG — mit Fristverlängerung bei mangelhafter Belehrung (§ 58 VwGO / § 356 AO).

Für Verwaltungs- & Steuerrecht sind 0 Anliegen hinterlegt — jedes mit der geltenden Reaktionsfrist, einem festen Ablauf und, wo es passt, einem fertigen Antwortschreiben.

Der Ablauf ist überall derselbe: Sie laden Ihr Schreiben hoch oder schildern die Lage, bekommen eine verständliche Einordnung mit Frist und Risiken — und entscheiden dann selbst, ob Sie antworten oder an eine Kanzlei übergeben.

Anliegen in diesem Rechtsgebiet

Die Zeitangabe ist die typische Reaktionsfrist; sie beginnt in der Regel mit dem Zugang des Schreibens.

Für Österreich sind in dieser Kategorie noch keine Use-Cases verfügbar. Sprachwechsel ändert daran nichts — nur der Rechtsraum (oben rechts) bestimmt die Sichtbarkeit. EU-/Cross-Border-Themen wie DSGVO oder Online-Widerruf bleiben weiterhin sichtbar.

Streitwert

Was ein Verfahren in diesem Rechtsgebiet kostet

Der Streitwert ist die eine Zahl, aus der sich Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und Ihr Kostenrisiko ergeben — und er folgt einer gesetzlichen Formel, nicht einer Schätzung. Probieren Sie sie mit Ihren eigenen Zahlen aus.

Streitwert-Formeln zum Ausprobieren

Gerechnet mit denselben gesetzlichen Formeln wie im Anwaltskosten-Rechner — ohne Konto, ohne Guthaben.

Welcher Fall?

Auffangstreitwert (pauschal 5.000 €)

Streitwert

5.000 €

Berechnet nach § 52 Abs. 2 GKG

Eigene Anwaltskosten, 1. Instanz (brutto)
1.078 €
Kostenrisiko, wenn Sie verlieren
2.668 €

Beispielrechnung für die erste Instanz mit anwaltlich vertretener Gegenseite: eigene und gegnerische Anwaltskosten plus Gerichtskosten. Endet das Verfahren früher, etwa durch Vergleich oder Rücknahme, fallen die Gerichtskosten niedriger aus.

Alle gesetzlichen Streitwert-Formeln

Zum Nachschlagen, unabhängig vom Rechtsgebiet dieser Seite. Die Beispiele sind mit denselben Formeln gerechnet.

FallNormBeispiel
Kündigungsschutzklage§ 42 Abs. 2 GKG3.000 € → 9.000 €
Abfindungsklage§ 3 ZPO / § 48 Abs. 1 GKG12.000 € → 12.000 €
Räumungsklage§ 41 Abs. 2 GKG850 € → 10.200 €
Mieterhöhung§ 41 Abs. 5 GKG80 € → 960 €
Unterhaltsklage§ 51 Abs. 1 FamGKG400 € → 4.800 €
Scheidung (Ehesache)§ 43 FamGKG2.500 € + 1.800 € → 12.900 €
Verkehrsunfall / Schadensersatz§ 3 ZPO6.500 € → 6.500 €
Verwaltungsrechtsstreit§ 52 Abs. 2 GKGpauschal 5.000 €
🇩🇪 Nur Deutschland
Dieser Rechner nutzt deutsches Recht und gilt nicht für Österreich, die Schweiz oder andere Länder (§ 13 RVG, § 34 GKG)

Gesetzliche Rechenregeln, keine Rechtsberatung. Den Streitwert setzt im Verfahren das Gericht fest; er kann von dieser Berechnung abweichen.

Zum vollständigen Anwaltskosten-Rechner
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