Verwaltungs- & Steuerrecht
Steuerbescheid, Einspruchsentscheidung, Wohngeld, BAföG, Kindergeld, Elterngeld, Anhörungen nach § 28 VwVfG — mit Fristverlängerung bei mangelhafter Belehrung (§ 58 VwGO / § 356 AO).
Für Verwaltungs- & Steuerrecht sind 0 Anliegen hinterlegt — jedes mit der geltenden Reaktionsfrist, einem festen Ablauf und, wo es passt, einem fertigen Antwortschreiben.
Der Ablauf ist überall derselbe: Sie laden Ihr Schreiben hoch oder schildern die Lage, bekommen eine verständliche Einordnung mit Frist und Risiken — und entscheiden dann selbst, ob Sie antworten oder an eine Kanzlei übergeben.
Anliegen in diesem Rechtsgebiet
Die Zeitangabe ist die typische Reaktionsfrist; sie beginnt in der Regel mit dem Zugang des Schreibens.
Für Österreich sind in dieser Kategorie noch keine Use-Cases verfügbar. Sprachwechsel ändert daran nichts — nur der Rechtsraum (oben rechts) bestimmt die Sichtbarkeit. EU-/Cross-Border-Themen wie DSGVO oder Online-Widerruf bleiben weiterhin sichtbar.
Was ein Verfahren in diesem Rechtsgebiet kostet
Der Streitwert ist die eine Zahl, aus der sich Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und Ihr Kostenrisiko ergeben — und er folgt einer gesetzlichen Formel, nicht einer Schätzung. Probieren Sie sie mit Ihren eigenen Zahlen aus.
Streitwert-Formeln zum Ausprobieren
Gerechnet mit denselben gesetzlichen Formeln wie im Anwaltskosten-Rechner — ohne Konto, ohne Guthaben.
Auffangstreitwert (pauschal 5.000 €)
5.000 €
Berechnet nach § 52 Abs. 2 GKG
- Eigene Anwaltskosten, 1. Instanz (brutto)
- 1.078 €
- Kostenrisiko, wenn Sie verlieren
- 2.668 €
Beispielrechnung für die erste Instanz mit anwaltlich vertretener Gegenseite: eigene und gegnerische Anwaltskosten plus Gerichtskosten. Endet das Verfahren früher, etwa durch Vergleich oder Rücknahme, fallen die Gerichtskosten niedriger aus.
Alle gesetzlichen Streitwert-Formeln
Zum Nachschlagen, unabhängig vom Rechtsgebiet dieser Seite. Die Beispiele sind mit denselben Formeln gerechnet.
| Fall | Norm | Beispiel |
|---|---|---|
| Kündigungsschutzklage | § 42 Abs. 2 GKG | 3.000 € → 9.000 € |
| Abfindungsklage | § 3 ZPO / § 48 Abs. 1 GKG | 12.000 € → 12.000 € |
| Räumungsklage | § 41 Abs. 2 GKG | 850 € → 10.200 € |
| Mieterhöhung | § 41 Abs. 5 GKG | 80 € → 960 € |
| Unterhaltsklage | § 51 Abs. 1 FamGKG | 400 € → 4.800 € |
| Scheidung (Ehesache) | § 43 FamGKG | 2.500 € + 1.800 € → 12.900 € |
| Verkehrsunfall / Schadensersatz | § 3 ZPO | 6.500 € → 6.500 € |
| Verwaltungsrechtsstreit | § 52 Abs. 2 GKG | pauschal 5.000 € |
Gesetzliche Rechenregeln, keine Rechtsberatung. Den Streitwert setzt im Verfahren das Gericht fest; er kann von dieser Berechnung abweichen.
Zum vollständigen Anwaltskosten-RechnerWeitere Rechtsgebiete

Bereit, Ihr Anliegen zu klären?
{n} Credits gratis. Keine Kreditkarte erforderlich. In 2 Minuten startklar.
Keine Kreditkarte erforderlich · DSGVO-konform · Kostenlos starten