Arbeitsrecht
Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag — wir prüfen Fristen, KSchG-Anwendung, Sperrzeit ALG I und Abfindungshöhe.
- Arbeitskündigung erhalten
3-Wochen-Klagefrist (§ 4 KSchG) ab Zugang. Wir prüfen und vermitteln direkt an Fachanwält:in.
3 Wochen ab Zugang - Kündigung erhalten
Bei Arbeit oder Wohnung: Form, Frist und Begründung prüfen. Klagefrist im Arbeitsrecht: 3 Wochen.
3 Wochen ab Zugang (Arbeit) - Aufhebungsvertrag prüfen
Sperrzeit ALG I, Abfindungshöhe, Turbo-/Sprinterklausel, Wettbewerbsverbot, Abgeltungsklausel — KI-Prüfung Ihres Aufhebungsvertrags in Minuten.
Vor Unterschrift — keine gesetzliche Bedenkzeit - Abfindung berechnen
Abfindungs-Faustformel nach §1a KSchG (0,5 × Brutto × Jahre). Mit Risiko-Hinweisen zu Sperrzeit ALG I und Steuer (Fünftelregelung).
3 Wochen ab Zugang der Kündigung - Arbeitsvertrag (Arbeitgeber)
Sie wollen einstellen? Wir prüfen Ihre Arbeitsvertragsvorlage gegen AGB-Kontrolle, BAG-Rechtsprechung und teure Fallen.
Vor Unterschrift