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Verbraucher · AT — Mietzinsminderung

Mietzinsminderung in Österreich (§ 1096 ABGB)

Mangel in der Wohnung? § 1096 ABGB gibt Anspruch auf Zinsminderung — bei brauchbarkeitseinschränkenden Mängeln sogar gänzlicher Zinsentfall.

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Schnell-Check: Was ist zu tun?

3 kurze Fragen – keine Anmeldung nötig.

Haben Sie den Mangel dem Vermieter bereits schriftlich angezeigt?
Liegt Schimmel, Wasserschaden oder Heizungsausfall vor?
Zahlen Sie aktuell die volle Miete ohne Vorbehalt?
Ist Ihr Mietvertrag befristet?

Typische Risiken in diesem Fall

Worauf wir besonders achten

Aus echten Fällen kuratiert. Die KI-Prüfung markiert genau diese Punkte in Ihrem Dokument.

Vollzahlung ohne Vorbehalt = stillschweigender Minderungsverzicht (OGH 6 Ob 27/03f)

MRG-Vollanwendung vs. Teilanwendung entscheidet über Mietzinsobergrenzen

Befristete Hauptmietverträge: § 27 MRG-Sanktionen bei verbotenen Vereinbarungen

Was Sie hier in 5 Minuten erledigen

Nach § 1096 ABGB schuldet der Mieter keinen oder einen verminderten Mietzins, solange die Sache nicht oder nur eingeschränkt gebrauchbar ist. Im MRG-Vollanwendungsbereich gelten zusätzlich §§ 3 ff MRG (Erhaltungspflicht). Anders als in Deutschland gibt es keine starre Quotentabelle — die OGH-Judikatur orientiert sich am Einzelfall.

Mietvertrag und Dokumentation (Mängelliste, Fotos, Schriftverkehr) hochladen. Wir prüfen MRG-Anwendbarkeit, Mangelqualifikation, Anzeigeerfordernis und entwerfen Minderungsschreiben an den Vermieter.

Frist im Blick
Sofort nach Mangelkenntnis
§ 1097 ABGB (unverzügliche Anzeige)

Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden — wer schweigt, riskiert Schadenersatzpflichten und verspielt die Minderung für die verschwiegene Zeit (OGH 8 Ob 7/12i).

So funktioniert es

In drei Schritten zum Ergebnis

1

Vertrag & Mängel hochladen

Mietvertrag, Mängelfotos, bisheriger Schriftverkehr. Wir prüfen MRG-Vollanwendung, Teilanwendung oder ABGB-Mietverhältnis.

2

Minderungshöhe ermitteln

Anhand OGH-Judikatur Bandbreite einschätzen (10–100 %). Vergleichsentscheidungen werden zitiert.

3

Minderungs- & Mängelanzeige

Fristwahrendes Schreiben mit Mängelanzeige nach § 1097 ABGB und Vorbehaltszahlung.

Was Sie bekommen
  • Vertrag & Mängel hochladenMietvertrag, Mängelfotos, bisheriger Schriftverkehr. Wir prüfen MRG-Vollanwendung, Teilanwendung oder ABGB-Mietverhältnis.
  • Minderungshöhe ermittelnAnhand OGH-Judikatur Bandbreite einschätzen (10–100 %). Vergleichsentscheidungen werden zitiert.
  • Minderungs- & MängelanzeigeFristwahrendes Schreiben mit Mängelanzeige nach § 1097 ABGB und Vorbehaltszahlung.
Was es nicht ist
  • Keine außergerichtliche Vertretung gegenüber dem Vermieter.
  • Keine Schlichtungsstellen-Vertretung (Wien: Schlichtungsstelle, sonst Bezirksgericht).
  • Keine Berechnung der Hauptmietzins-Überprüfung nach § 16 MRG.

Transparenz

Was die KI prüft — und was nur ein Anwalt entscheiden kann

Eine KI ist immer nur so gut wie die Frage. Deshalb zeigen wir Ihnen offen, wo Ihre Antwort verlässlich ist und wo Sie unbedingt mit einer Anwältin oder einem Anwalt sprechen sollten.

Bei Räumungsklage, Streit über MRG-Anwendung oder Hauptmietzins-Überprüfung: österreichische:r Wohnrechtsanwält:in oder Mietervereinigung.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Fall

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