Werkzeuge · Fristen und Verjährung
Verjährungs-Ampel: Anspruch aus 2022 – rot, die Regelverjährung ist abgelaufen
Bild vergrößernWird ein älteres Entstehungsjahr gewählt, im Beispiel 2022, springt die Ampel auf rot. Sie nennt das Ende der Regelverjährung und die Zeit, die seither vergangen ist, und erklärt die Rechnung nach § 195 und § 199 Abs. 1 BGB. Darunter steht, was die Ampel nicht abbildet: Sonderfristen, kenntnisunabhängige Höchstfristen und die Hemmung der Verjährung. „Abgelaufen“ heißt daher nur, dass die Regelverjährung nach dieser Rechnung vorüber ist. Der Hinweis „Nur Deutschland“ zeigt, dass der Rechner deutsches Recht zugrunde legt.
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Alle Aufnahmen zeigen erfundene Beispieldaten – keine echten Mandate, Personen oder Aktenzeichen. KI-Ausgaben können Fehler enthalten; sie ersetzen keine Rechtsberatung.


