Mietzinsherabsetzung Schweiz (Art. 270a OR)
Hypothekarzinssatz gesenkt? Art. 270a OR gibt Mietern Anspruch auf Senkung. Anfechtung über Schlichtungsbehörde, kostenlos.
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Schnell-Check: Was ist zu tun?
3 kurze Fragen – keine Anmeldung nötig.
Typische Risiken in diesem Fall
Worauf wir besonders achten
Aus echten Fällen kuratiert. Die KI-Prüfung markiert genau diese Punkte in Ihrem Dokument.
Referenzzinssatz BFE sinkt — Vermieter passt nicht automatisch an
Fehlende Formvorschrift (amtliches Formular Art. 269d OR) macht Mietzinserhöhung anfechtbar
Bei Indexmietverträgen / Staffelmietverträgen gelten Sonderregeln (Art. 269b, 269c OR)
Was Sie hier in 5 Minuten erledigen
Nach Art. 270a OR kann der Mieter eine Senkung des Mietzinses verlangen, wenn die Kostengrundlage (Referenzzinssatz, Teuerung, Unterhaltskosten) sich seit der letzten Festsetzung wesentlich verändert hat. Verfahren läuft über die paritätische Schlichtungsbehörde am Ort der Liegenschaft (Art. 200 ZPO).
Mietvertrag, letzte Mietzinsanpassung und aktuelle Hypothekarzins-Mitteilung hochladen. Wir berechnen die Senkungsformel (BFE-Referenzzinssatz × Anteil) und entwerfen Antragsschreiben.
Der Vermieter hat 30 Tage Zeit zu antworten. Bei Ablehnung oder Schweigen müssen Sie innert 30 Tagen das Schlichtungsbegehren stellen — sonst keine erneute Anfechtung für diese Periode.
So funktioniert es
In drei Schritten zum Ergebnis
Vertrag & Belege hochladen
Mietvertrag, letzter Mietzinsformular (amtliches Formular), aktueller Referenzzinssatz BFE.
Senkungsberechnung
Differenz Referenzzinssatz × 1.0 (Anteil 100 %), Teuerungsausgleich 40 % LIK, allgemeine Kostensteigerungen.
Schlichtungsbegehren
Vorerst Senkungsbegehren an Vermieter (30 Tage). Bei Ablehnung: Begehren bei Schlichtungsbehörde innert 30 Tagen — kostenlos.
- Vertrag & Belege hochladen – Mietvertrag, letzter Mietzinsformular (amtliches Formular), aktueller Referenzzinssatz BFE.
- Senkungsberechnung – Differenz Referenzzinssatz × 1.0 (Anteil 100 %), Teuerungsausgleich 40 % LIK, allgemeine Kostensteigerungen.
- Schlichtungsbegehren – Vorerst Senkungsbegehren an Vermieter (30 Tage). Bei Ablehnung: Begehren bei Schlichtungsbehörde innert 30 Tagen — kostenlos.
- Keine Vertretung vor Schlichtungsbehörde / Mietgericht.
- Keine Anfechtung des Anfangsmietzinses (Art. 270 OR).
- Keine Bewirtschaftungskostenprüfung im Detail.
Transparenz
Was die KI prüft — und was nur ein Anwalt entscheiden kann
Eine KI ist immer nur so gut wie die Frage. Deshalb zeigen wir Ihnen offen, wo Ihre Antwort verlässlich ist und wo Sie unbedingt mit einer Anwältin oder einem Anwalt sprechen sollten.
Bei vermuteter Rachekündigung (Art. 271a OR), Streit über Indexmiete oder gewerbliche Mietverhältnisse: Schweizer Mietrechtsanwalt oder kantonaler Mieterverband.
FAQ
Häufige Fragen zu diesem Fall
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