Verbraucher · Abfindung berechnen

Abfindung berechnen — Faustformel & Risiken

Abfindungs-Faustformel nach §1a KSchG (0,5 × Brutto × Jahre). Mit Risiko-Hinweisen zu Sperrzeit ALG I und Steuer (Fünftelregelung).

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Typische Risiken in diesem Fall

Worauf wir besonders achten

Aus echten Fällen kuratiert. Die KI-Prüfung markiert genau diese Punkte in Ihrem Dokument.

Sperrzeit ALG I bis zu 12 Wochen bei Aufhebungsvertrag (§ 159 SGB III)

Volle Versteuerung — Fünftelregelung (§ 34 EStG) prüfen lassen

Kein gesetzlicher Anspruch außer §1a KSchG, Sozialplan, Tarifvertrag

Was Sie hier in 5 Minuten erledigen

Es gibt grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung. In der Praxis enden viele Verfahren aber mit einem Vergleich. Wir zeigen die übliche Verhandlungsbasis — und welche Risiken (Sperrzeit Arbeitslosengeld, Steuer) Sie kennen müssen, bevor Sie unterschreiben.

Bruttogehalt und Beschäftigungsdauer eingeben — wir rechnen die Faustformel nach §1a KSchG (0,5 × Brutto × Jahre) und geben eine Verhandlungs-Bandbreite (0,25 – 1,0). Plus klare Risiko-Box.

Frist im Blick
3 Wochen ab Zugang der Kündigung
§ 4 KSchG

Wer Kündigungsschutz nutzen will, muss innerhalb von 3 Wochen ab Zugang Klage erheben — sonst gilt die Kündigung als wirksam, und der Hebel für eine Abfindung sinkt deutlich.

So funktioniert es

In drei Schritten zum Ergebnis

1

Daten eingeben

Bruttomonatsgehalt, Beschäftigungsdauer, Anlass (Kündigung, Aufhebung, Vergleich).

2

Faustformel-Rechner

0,5 × Brutto × Beschäftigungsjahre plus Verhandlungs-Bandbreite 0,25 – 1,0.

3

Risiko-Check

Sperrzeit ALG I (§159 SGB III), Fünftelregelung Steuer, 3-Wochen-Klagefrist.

Was Sie bekommen
  • Daten eingebenBruttomonatsgehalt, Beschäftigungsdauer, Anlass (Kündigung, Aufhebung, Vergleich).
  • Faustformel-Rechner0,5 × Brutto × Beschäftigungsjahre plus Verhandlungs-Bandbreite 0,25 – 1,0.
  • Risiko-CheckSperrzeit ALG I (§159 SGB III), Fünftelregelung Steuer, 3-Wochen-Klagefrist.
Was es nicht ist
  • Keine verbindliche Berechnung im Einzelfall.
  • Keine Verhandlung mit dem Arbeitgeber.
  • Keine Steuerberatung — nur Hinweis auf die Fünftelregelung.

Transparenz

Was die KI prüft — und was nur ein Anwalt entscheiden kann

Eine KI ist immer nur so gut wie die Frage. Deshalb zeigen wir Ihnen offen, wo Ihre Antwort verlässlich ist und wo Sie unbedingt mit einer Anwältin oder einem Anwalt sprechen sollten.

Bei Abfindungen ab ca. 3 Brutto-Monatsgehältern, bei unklarer Kündigungsschutzlage oder vor Unterschrift eines Aufhebungsvertrags: Fachanwalt für Arbeitsrecht.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Fall

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