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Verbraucher · AT — Kündigung Arbeit (AngG/ArbVG)

Arbeitnehmer-Kündigung in Österreich prüfen

AngG/ArbVG-Kündigung: Frist, Termin, Postensuchtage, Motivkündigung. Anfechtung beim Arbeits- und Sozialgericht binnen 2 Wochen.

Keine Kreditkarte · 10 Credits gratis · Jederzeit kündbar

Schnell-Check: Was ist zu tun?

3 kurze Fragen – keine Anmeldung nötig.

Sind Sie schwanger / in Elternkarenz / begünstigt behindert?
Existiert in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat?
Vermuten Sie Diskriminierung (Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion)?
Wurde der Kündigungstermin (15./Monatsletzter, § 20 AngG) eingehalten?

Typische Risiken in diesem Fall

Worauf wir besonders achten

Aus echten Fällen kuratiert. Die KI-Prüfung markiert genau diese Punkte in Ihrem Dokument.

Anfechtungsfrist § 105 ArbVG nur 2 Wochen — extrem kurz

Postensuchtage § 22 AngG: pro Woche bezahlte Freistellung 1/5 der Wochenarbeitszeit

Bei besonderem Kündigungsschutz (Schwangere, Lehrling, Behinderte) gerichtliche Zustimmung nötig

Was Sie hier in 5 Minuten erledigen

In Österreich gibt es keinen allgemeinen Kündigungsschutz wie in Deutschland (KSchG-DE). Stattdessen: Anfechtung wegen Sozialwidrigkeit (§ 105 ArbVG bei Betrieben mit Betriebsrat) oder verpöntem Motiv (§ 105 Abs. 3 ArbVG). Die Anfechtungsfrist beträgt nur 2 Wochen ab Zugang — sehr kurz!

Kündigungsschreiben + Dienstvertrag hochladen. Wir prüfen Form, Frist, Termin (15. oder Monatsletzter), Postensuchtage (§ 22 AngG), Motivverdacht und Anfechtungsoptionen.

Frist im Blick
2 Wochen ab Zugang (Anfechtung) — Klagsfristen je 6 Monate (Diskriminierung)
§ 105 Abs. 4 ArbVG (Anfechtung) / § 15 GlBG (Diskriminierung)

Die Anfechtungsfrist von 2 Wochen ist eine materiellrechtliche Ausschlussfrist — nach Ablauf ist die Kündigung unangreifbar (außer Sittenwidrigkeit). Bei Diskriminierung gilt § 15 GlBG mit 6-Monats-Frist.

So funktioniert es

In drei Schritten zum Ergebnis

1

Kündigung & Vertrag hochladen

Wir extrahieren Kündigungsfrist, Termin, Dienstdauer und prüfen § 20 AngG bzw. KV-Sonderregeln.

2

Motiv- & Sozialwidrigkeit

Schwangerschaft, Behinderung, Betriebsratstätigkeit, Diskriminierung — § 105 Abs. 3 ArbVG, GlBG, BEinstG.

3

Anfechtungsschreiben / Vergleichsskizze

Fristwahrende Klage beim ASG, parallel Vergleichsvorschlag.

Was Sie bekommen
  • Kündigung & Vertrag hochladenWir extrahieren Kündigungsfrist, Termin, Dienstdauer und prüfen § 20 AngG bzw. KV-Sonderregeln.
  • Motiv- & SozialwidrigkeitSchwangerschaft, Behinderung, Betriebsratstätigkeit, Diskriminierung — § 105 Abs. 3 ArbVG, GlBG, BEinstG.
  • Anfechtungsschreiben / VergleichsskizzeFristwahrende Klage beim ASG, parallel Vergleichsvorschlag.
Was es nicht ist
  • Keine Klagsvertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht.
  • Keine AMS-Vertretung bei Sperrfristen.
  • Keine kollektivvertragliche Detailauslegung über KI hinaus.

Transparenz

Was die KI prüft — und was nur ein Anwalt entscheiden kann

Eine KI ist immer nur so gut wie die Frage. Deshalb zeigen wir Ihnen offen, wo Ihre Antwort verlässlich ist und wo Sie unbedingt mit einer Anwältin oder einem Anwalt sprechen sollten.

Bei Schwangerschaft, Karenz, Lehrlingen, begünstigten Behinderten, vermuteter Diskriminierung oder Sozialwidrigkeit: österreichische:r Arbeitsrechtsanwält:in oder Arbeiterkammer.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Fall

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