Arbeitnehmer-Kündigung in Österreich prüfen
AngG/ArbVG-Kündigung: Frist, Termin, Postensuchtage, Motivkündigung. Anfechtung beim Arbeits- und Sozialgericht binnen 2 Wochen.
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Schnell-Check: Was ist zu tun?
3 kurze Fragen – keine Anmeldung nötig.
Typische Risiken in diesem Fall
Worauf wir besonders achten
Aus echten Fällen kuratiert. Die KI-Prüfung markiert genau diese Punkte in Ihrem Dokument.
Anfechtungsfrist § 105 ArbVG nur 2 Wochen — extrem kurz
Postensuchtage § 22 AngG: pro Woche bezahlte Freistellung 1/5 der Wochenarbeitszeit
Bei besonderem Kündigungsschutz (Schwangere, Lehrling, Behinderte) gerichtliche Zustimmung nötig
Was Sie hier in 5 Minuten erledigen
In Österreich gibt es keinen allgemeinen Kündigungsschutz wie in Deutschland (KSchG-DE). Stattdessen: Anfechtung wegen Sozialwidrigkeit (§ 105 ArbVG bei Betrieben mit Betriebsrat) oder verpöntem Motiv (§ 105 Abs. 3 ArbVG). Die Anfechtungsfrist beträgt nur 2 Wochen ab Zugang — sehr kurz!
Kündigungsschreiben + Dienstvertrag hochladen. Wir prüfen Form, Frist, Termin (15. oder Monatsletzter), Postensuchtage (§ 22 AngG), Motivverdacht und Anfechtungsoptionen.
Die Anfechtungsfrist von 2 Wochen ist eine materiellrechtliche Ausschlussfrist — nach Ablauf ist die Kündigung unangreifbar (außer Sittenwidrigkeit). Bei Diskriminierung gilt § 15 GlBG mit 6-Monats-Frist.
So funktioniert es
In drei Schritten zum Ergebnis
Kündigung & Vertrag hochladen
Wir extrahieren Kündigungsfrist, Termin, Dienstdauer und prüfen § 20 AngG bzw. KV-Sonderregeln.
Motiv- & Sozialwidrigkeit
Schwangerschaft, Behinderung, Betriebsratstätigkeit, Diskriminierung — § 105 Abs. 3 ArbVG, GlBG, BEinstG.
Anfechtungsschreiben / Vergleichsskizze
Fristwahrende Klage beim ASG, parallel Vergleichsvorschlag.
- Kündigung & Vertrag hochladen – Wir extrahieren Kündigungsfrist, Termin, Dienstdauer und prüfen § 20 AngG bzw. KV-Sonderregeln.
- Motiv- & Sozialwidrigkeit – Schwangerschaft, Behinderung, Betriebsratstätigkeit, Diskriminierung — § 105 Abs. 3 ArbVG, GlBG, BEinstG.
- Anfechtungsschreiben / Vergleichsskizze – Fristwahrende Klage beim ASG, parallel Vergleichsvorschlag.
- Keine Klagsvertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht.
- Keine AMS-Vertretung bei Sperrfristen.
- Keine kollektivvertragliche Detailauslegung über KI hinaus.
Transparenz
Was die KI prüft — und was nur ein Anwalt entscheiden kann
Eine KI ist immer nur so gut wie die Frage. Deshalb zeigen wir Ihnen offen, wo Ihre Antwort verlässlich ist und wo Sie unbedingt mit einer Anwältin oder einem Anwalt sprechen sollten.
Bei Schwangerschaft, Karenz, Lehrlingen, begünstigten Behinderten, vermuteter Diskriminierung oder Sozialwidrigkeit: österreichische:r Arbeitsrechtsanwält:in oder Arbeiterkammer.
FAQ
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