Recherche & Wissen · Beobachten und nachschlagen
Gesetzes-Monitor: Gesetz abonnieren und bei Änderungen benachrichtigt werden
Bild vergrößernUnter „Gesetzes-Monitore“ tippen Sie den Namen oder das Kürzel eines Gesetzes, hier BGB, und wählen den Treffer aus der Vorschlagsliste. Ändert sich der Wortlaut, erhalten Sie eine Mitteilung in der Glocke mit Vorher/Nachher. Optional abonnieren Sie kanzleiweit, dann werden alle Mitglieder benachrichtigt, und Sie verknüpfen den Monitor mit einer Akte. Quelle ist die konsolidierte Fassung auf gesetze-im-internet.de mit stündlichem Abgleich; die Verkündung im Bundesgesetzblatt kann früher liegen, das nennt die Seite offen.
Zur Funktion: Funktionen im Überblick →Zur Funktion: Rechtsbibliothek & Zitatnetz →Video dazu ansehen →
Alle Aufnahmen zeigen erfundene Beispieldaten – keine echten Mandate, Personen oder Aktenzeichen. KI-Ausgaben können Fehler enthalten; sie ersetzen keine Rechtsberatung.


