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Recherche & Wissen
Recherche und Wissen: Rechtsbibliothek mit Normen, Entscheidungen und Zitiernetz, Handbuch, Monitore und Tiefen-Recherche mit nachprüfbaren Quellen.
Alle Aufnahmen zeigen erfundene Beispieldaten – keine echten Mandate, Personen oder Aktenzeichen. KI-Ausgaben können Fehler enthalten; sie ersetzen keine Rechtsberatung.
Rechtsbibliothek
Bilder: 16Rechtsbibliothek: Normen und Entscheidungen durchsuchen
Oben stehen die Reiter Startseite, Gesetze, Entscheidungen, Rechtsbegriffe und Änderungen, darunter ein Suchfeld für Norm, Aktenzeichen oder Stichwort und eine Zeile mit den Kennzahlen zu Paragrafen, Entscheidungen, Gesetzen und Rechtsbegriffen. Sie suchen über alle Inhalte oder nur in Normen beziehungsweise Entscheidungen, filtern links nach Rechtsgebiet und finden in der Mitte die meistzitierten Normen. Das gibt Ihnen einen schnellen Einstieg in Gesetzestexte und Rechtsprechung, ohne die Plattform zu verlassen. Ein Hinweis nennt den Umfang: deutsches Bundesrecht, DSGVO und EU-Rechtsprechung; rechts erreichen Sie Gesetzbücher und häufig gesuchte Begriffe.
Entscheidungen durchsuchen: Gericht, Jahr und Zitierhäufigkeit
Im Reiter „Entscheidungen“ listet die Bibliothek unter „Meistzitiert“ Urteile und Beschlüsse mit Gericht, Jahr und Entscheidungsart; rechts neben jedem Eintrag steht, wie oft die Entscheidung zitiert wird. Sie grenzen links nach Rechtsgebiet ein und suchen über „Titel & Fundstelle“ oder „Im Wortlaut“, zusätzlich nach Gericht und Jahr. So finden Sie einschlägige Rechtsprechung zu einem Thema und haben mit der Zitierhäufigkeit eine erste Orientierung, welche Entscheidungen oft herangezogen werden. Die Zahl ersetzt keine eigene Prüfung der Entscheidung.
Eine Norm mit Gesetzesumfeld, Rechtsbegriffen und Zitierhilfe
Die Normseite zeigt hier § 622 BGB mit Überschrift, Rechtsgebiet und Gesetz und darunter den Wortlaut. In der rechten Spalte stehen fertige Felder zum Zitieren – Zitat und Permalink mit Kopierknopf –, die Nachbarparagrafen im Gesetz, verwandte Rechtsbegriffe und die Zahl der Entscheidungen, die die Norm zitieren. Mit „In den Assistenten übernehmen“ geben Sie die Norm an den KI-Assistenten weiter, mit „Zitat kopieren“ übernehmen Sie die Fundstelle in Ihren Text. Das erspart das Suchen von Nachbarvorschriften und die Tipparbeit beim Zitieren.
Zitiernetz: welche Entscheidungen eine Norm zitieren
Die „Zitat-Nachbarschaft“ zeigt als Wolke die Norm § 622 BGB in der Mitte und um sie herum die Entscheidungen, die sie zitieren, mit Gericht und Aktenzeichen; gestrichelte Linien führen zu verbundenen Rechtsbegriffen. Die Knoten sind nach Gerichtsebene gefärbt, ihre Größe folgt der Zahl der Zitierungen, die Farbe sagt nichts über die Bedeutung. Sie klicken einen Knoten an, laden mit Doppelklick weitere Nachbarn oder wechseln zur Spaltenansicht und sortieren nach „Neueste“ oder „Meistzitierte“. So verfolgen Sie, wie eine Norm in der Rechtsprechung verwendet wird; angezeigt wird ein Ausschnitt der zitierenden Entscheidungen, die neuesten nach Entscheidungsdatum.
Suche in der Rechtsbibliothek: „Kündigungsfrist“ in Normen und Entscheidungen
Die Rechtsbibliothek durchsucht Normen, Entscheidungen und Rechtsbegriffe in einem Zug, hier für „Kündigungsfrist“. Reiter schränken auf Normen oder Entscheidungen ein, links grenzen Sie nach Rechtsgebiet ein, oben nach Gericht oder Jahr, und Sie wählen, ob nach Titel und Fundstelle oder im Wortlaut gesucht wird. Oberhalb der Treffer führen Rechtsbegriffe zu verwandten Themen, neben den Paragraphen steht eine Zahl zur Zitierhäufigkeit. Der Hinweis „Enthalten“ nennt den Umfang: deutsches Bundesrecht, DSGVO und EU-Rechtsprechung.
Rechtsbegriffe nach Rechtsgebiet: Einstieg über das Stichwort
Das Begriffsregister ordnet Rechtsbegriffe nach Rechtsgebiet, etwa Zivilrecht, Arbeitsrecht oder Mietrecht, mit der Zahl der Begriffe je Gebiet. Unter dem gewählten Gebiet stehen die Begriffe alphabetisch, jeweils mit der Zahl der zugehörigen Paragraphen. Ein Klick führt zum Begriff, seinen Normen und den Entscheidungen, die ihn auslegen. So steigen Sie über ein Stichwort in die Normen und das Zitiernetz ein, ohne den Paragraphen schon zu kennen.
Entscheidung im Volltext: Tenor, Tatbestand und Zitierhilfe
Die Detailseite einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zeigt Gericht, Datum, Aktenzeichen, Art und Rechtsgebiet, darunter den Volltext mit Tenor und Tatbestand. Rechts stehen Zitierhilfen: das Aktenzeichen und ein Permalink zum Kopieren sowie die Liste der Entscheidungen, die dieses Urteil zitieren, nach Gericht gegliedert. Mit „In den Assistenten übernehmen“ nehmen Sie die Entscheidung in den Chat mit, „Zitat kopieren“ legt die Fundstelle in die Zwischenablage. Über „Beziehungen“ schalten Sie die Zitierliste auf eine Grafik um.
Wer zitiert wen: das Zitiernetz einer einzelnen Entscheidung
Das Zitiernetz zeigt eine Entscheidung in der Mitte, links die Urteile, die sie zitieren, rechts die Normen, auf die sie sich stützt. Kreise stehen für Entscheidungen, Quadrate mit Paragraphzeichen für Normen, Größe und Farbe geben die Zahl der Zitierungen und die Gerichtsebene wieder. Ein Klick wählt einen Knoten aus, ein Doppelklick lädt weitere Nachbarn, Ziehen verschiebt, mit Strg und Mausrad zoomen Sie. Darüber wechseln Sie zwischen Wolke und Spalten sowie zwischen den neuesten und den meistzitierten Urteilen.
Fundstellen der Akte als Liste: gegen die Rechtsbibliothek geprüft
Der Reiter „Fakten & Beweise“ der Akte führt die Normen und Entscheidungen auf, die in den Dokumenten der Akte und in Ihren Assistenten-Antworten vorkommen, abgeglichen mit der Rechtsbibliothek. Filter trennen Entscheidungen, Normen und „Zu prüfen“, jede Fundstelle nennt das Dokument, in dem sie steht. Ein Häkchen bedeutet, dass die Fundstelle in der Bibliothek oder an einer offenen Quelle bestätigt wurde, ein Fragezeichen markiert, was Sie selbst prüfen sollten. Über das Symbol hinter der Fundstelle öffnen Sie sie.
Fundstellen dieser Akte als Netz: Normen und Urteile im Zusammenhang
Dieselben Fundstellen als Netz: Die Akte steht als Sechseck in der Mitte, Kreise sind Entscheidungen, Quadrate Normen. Ein Häkchen kennzeichnet Bestätigtes, ein Fragezeichen, was noch nicht geprüft ist, und die Größe zeigt, wie oft eine Fundstelle in der Akte vorkommt. Blaue Linien verbinden Fundstellen, die einander zitieren, gepunktete zeigen, was in der Akte genannt wird. Filter nach Gesetz wie KSchG, BAG oder BGB und „Gruppieren“ verschaffen einen Überblick über die Rechtsgrundlagen der Akte.
Zitiernetz § 622 BGB: die meistzitierten Entscheidungen und Nachbarnormen
Das Zitiernetz zeigt zu einer Norm, hier § 622 BGB, die am häufigsten zitierten Entscheidungen und benachbarte Normen als Wolke. Je häufiger etwas zitiert wird, desto größer ist der Punkt; Pfeile zeigen, wer wen zitiert, und die Legende unter dem Netz erklärt Gericht, Norm und Rechtsbegriff. Über „Meistzitierte“ und „Neueste“ wählen Sie, welche Entscheidungen im Netz stehen. So erkennen Sie auf einen Blick, welche Rechtsprechung zu einer Norm häufig herangezogen wird, bevor Sie einzelne Urteile öffnen.
Zitiernetz in Spalten: links die zitierenden Urteile, rechts die Rechtsbegriffe
In der Anordnung „Spalten“ stehen links die Entscheidungen, die § 622 BGB zitieren, jeweils mit Gericht und Aktenzeichen, und rechts die verwandten Rechtsbegriffe. Dazwischen sitzt die Norm als Mittelpunkt, Linien zeigen die Zitierbeziehungen. Über „Neueste“ sortieren Sie nach Entscheidungsdatum, ein Hinweis darunter nennt, wie viele der zitierenden Entscheidungen gerade zu sehen sind. Die Spalten sind übersichtlicher als die Wolke, wenn Sie Aktenzeichen lesen oder Entscheidungen vergleichen möchten.
Von Urteil zu Urteil: Nachbarn laden erweitert das Zitiernetz
Hier wurde im Zitiernetz eine Entscheidung ausgewählt, ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Unter dem Netz erscheint ihre Karte mit Gericht, Gerichtsebene und Zahl der Zitierungen, dazu der Hinweis „Nachbar geladen“ und der Knopf „Öffnen“ für die Entscheidung in der Rechtsbibliothek. Per Doppelklick holen Sie, wer die Entscheidung zitiert und was sie selbst zitiert, das Netz wächst dadurch von Urteil zu Urteil. Knoten, die nicht dazugehören, treten blass in den Hintergrund.
Zitiernetz auf dem Smartphone: § 622 BGB und seine Entscheidungen
Das Zitiernetz zu einer Norm passt auch auf das Smartphone: Oben stellen Sie Anordnung und Sortierung ein (Wolke oder Spalten, Neueste oder Meistzitierte), darunter liegt das Netz mit Schaltflächen zum Zoomen. In der Mitte steht die Norm, drumherum die Entscheidungen und Normen, die sie zitieren. Die Legende erklärt Symbole, Größe und Farbe, Beschriftungen blendet die Ansicht beim Hineinzoomen ein. So verfolgen Sie Zitatketten auch in der Bahn oder vor einem Termin.
Fundstellen der Akte auf dem Smartphone: Normen und Urteile im Überblick
Die Fundstellen der Akte sind Normen und Entscheidungen, die in den Dokumenten oder in den Antworten des Assistenten vorkommen und mit der Rechtsbibliothek abgeglichen werden. Oben stehen Zähler für Entscheidungen und Normen sowie Filter für „Alle“, „Entscheidungen“, „Normen“ und „Zu prüfen“. Die Liste nennt je Fundstelle die Quelle in der Akte; ein Haken markiert eine in der Bibliothek gefundene Entscheidung, ein Fragezeichen eine Fundstelle, die noch zu prüfen ist. Mit „Netz“ wechseln Sie von der Liste in die Netzansicht.
Entscheidung auf dem Smartphone: Tenor und Zitierhilfe zum Mitnehmen
Die Entscheidungsseite der Rechtsbibliothek zeigt auf dem Smartphone Gericht, Datum, Aktenzeichen, Art und Rechtsgebiet untereinander, darunter beginnt der Tenor. Oben stehen die Knöpfe „In den Assistenten übernehmen“ und „Zitat kopieren“, mit denen Sie die Fundstelle weiterverwenden. Laut Hinweis im Bild enthält die Bibliothek deutsches Bundesrecht, die DSGVO und EU-Rechtsprechung. So lesen Sie vor einem Termin die wesentliche Aussage nach und öffnen danach den vollständigen Text.
Beobachten und nachschlagen
Bilder: 4Gesetzes-Monitore: benachrichtigt, sobald sich ein Gesetz ändert
Die Seite „Gesetzes-Monitore“ legt oben einen neuen Monitor an: Sie suchen ein Gesetz, wählen die Rechtsordnung, entscheiden, ob alle Mitglieder der Kanzlei benachrichtigt werden, und verknüpfen den Monitor optional mit einer Akte. Ändert sich der Wortlaut des Gesetzes, erhalten Sie über die Glocke eine Mitteilung mit Vorher und Nachher. Das hilft, Rechtsänderungen für laufende Mandate nicht zu übersehen. Als Quelle nennt die Seite die konsolidierte Fassung auf gesetze-im-internet.de mit stündlichem Abgleich, die Verkündung im Bundesgesetzblatt kann früher liegen; im Bild ist noch kein Monitor angelegt, BGB, ZPO und RVG sind als Beispiele vorgeschlagen.
Handbuch: Anleitungen zum Anwaltsportal, durchsuchbar und verlinkt
Das Handbuch beginnt mit einem Suchfeld und zwei Einstiegskarten, dem „Anfänger-Guide“ für Neue und „Häufige Aufgaben“ als Anleitung für typische Arbeitsschritte. Darunter folgen „Oft verlinkt“ mit Artikeln wie KI-Assistent, Agenten, DMS und Aktenfakten, Themenbereiche wie Erste Schritte oder Konto & Abrechnung sowie rechts „Kürzlich aktualisiert“ und eine Themenwolke. Sie suchen einen Begriff oder stöbern über die Kategorien, wechseln zwischen Liste und Graph und finden die Antwort, ohne den Support zu fragen. Die Artikel sind querverlinkt, und aus vielen Seiten des Portals führt „Im Handbuch erklärt“ direkt zum passenden Artikel.
Rechtsbibliothek auf dem Smartphone: Norm mit Wortlaut und Zitierhilfe
Auf dem Smartphone steht die Normseite in einer Spalte: oben die Reiter der Rechtsbibliothek, der Pfad zur Norm und zwei Knöpfe, „In den Assistenten übernehmen“ und „Zitat kopieren“, darunter Überschrift, Rechtsgebiet, Gesetz und Wortlaut von § 622 BGB. Sie lesen die Vorschrift unterwegs und geben sie mit einem Tipp an den KI-Assistenten weiter oder kopieren das Zitat. Das hilft bei der schnellen Nachschau, etwa vor einem Termin. Die untere Leiste führt zu Dashboard, Akten, KI-Assistent, Meine Arbeit und Menü.
Gesetzesänderungen: was sich im Wortlaut geändert hat
Der Reiter „Änderungen“ der Rechtsbibliothek beantwortet die Frage „Was hat sich geändert?“: Er listet Vorschriften, für die die amtliche Quelle einen neuen Wortlaut geliefert hat, mit Gesetz, Datum und Veränderung des Umfangs in Zeichen. Den Vergleich zwischen alter und neuer Fassung finden Sie auf der jeweiligen Seite unter „Fassungen“. Daneben zeigt der Abschnitt „Neu im Bestand“, was neu in die Bibliothek aufgenommen wurde. Wer Gesetze laufend beobachten möchte, findet in der Navigation die Gesetzes-Monitore.
Weitere Kategorien
- Akte & Fakten 40
- Fristen 13
- Schriftsätze & Editor 20
- KI-Assistent 19
- Lex & Lexi 19
- Verträge 15
- Kanzlei & DMS 24
- Mandantenportal 11
- Einstellungen & Kanzlei 8
- Verfahren verstehen 28
- Schreiben & Briefe 13
- Verträge erstellen 11
- Vertrag prüfen 9
- KI-Rechtsauskunft 7
- Rechner 9
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- Rechtswissen 6
- Konto & Kontingent 6
- Die Seite 40

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