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Verbraucher · CH — Kündigung Arbeit (OR)

Arbeitsvertragliche Kündigung Schweiz (Art. 335 ff OR)

Kündigung erhalten? Schweiz kennt Kündigungsfreiheit, aber Missbrauchsschutz Art. 336 OR. Anfechtung mit Sperrfrist 30 Tage.

Keine Kreditkarte · 10 Credits gratis · Jederzeit kündbar

Schnell-Check: Was ist zu tun?

3 kurze Fragen – keine Anmeldung nötig.

Waren Sie zum Kündigungszeitpunkt krankgeschrieben, schwanger oder im Militärdienst?
Vermuten Sie Rachekündigung (z. B. nach Geltendmachung von Ansprüchen)?
Diskriminierung wegen Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion?
Wurde der Kündigungstermin (Monatsende) und die Kündigungsfrist eingehalten?

Typische Risiken in diesem Fall

Worauf wir besonders achten

Aus echten Fällen kuratiert. Die KI-Prüfung markiert genau diese Punkte in Ihrem Dokument.

Versäumnis der Einsprache vor Kündigungsfristende = Verlust der Entschädigung Art. 336b OR

Sperrfrist Art. 336c OR: Kündigung während Krankheit/Schwangerschaft/Militär nichtig

Begründungsanspruch Art. 335 Abs. 2 OR (schriftlich verlangen!) — fehlende Begründung Indiz für Missbrauch

Was Sie hier in 5 Minuten erledigen

Das Schweizer Arbeitsrecht (Art. 335 ff OR) folgt dem Prinzip der Kündigungsfreiheit. Schutz besteht über (a) Sperrfristen Art. 336c OR (Krankheit, Schwangerschaft, Militär), (b) missbräuchliche Kündigung Art. 336 OR (Entschädigung bis 6 Monatslöhne) und (c) Begründungsanspruch Art. 335 Abs. 2 OR.

Kündigungsschreiben + Arbeitsvertrag + ggf. Arztzeugnis hochladen. Wir prüfen Frist (Art. 335c OR), Termin (Monatsende), Sperrfrist und Missbrauchsindikatoren.

Frist im Blick
Einsprache bis Ende Kündigungsfrist, Klage 180 Tage
Art. 336b Abs. 1 OR (Einsprache) / Art. 336b Abs. 2 OR (Klage)

Schriftliche Einsprache MUSS vor Ablauf der Kündigungsfrist erfolgen, sonst entfällt der Entschädigungsanspruch. Klage auf Entschädigung dann innert 180 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

So funktioniert es

In drei Schritten zum Ergebnis

1

Kündigung & Vertrag hochladen

Wir prüfen Kündigungsfrist Art. 335c OR (1/2/3 Monate je nach Dienstjahren), Termin und Sperrfrist.

2

Missbrauch & Sperrfrist

Krankheit, Schwangerschaft, Militärdienst (Art. 336c) — Kündigung nichtig. Diskriminierungs- / Rachekündigung Art. 336.

3

Einsprache- und Entschädigungsschreiben

Schriftliche Einsprache bis Ende Kündigungsfrist und Geltendmachung Entschädigung binnen 180 Tagen (Art. 336b OR).

Was Sie bekommen
  • Kündigung & Vertrag hochladenWir prüfen Kündigungsfrist Art. 335c OR (1/2/3 Monate je nach Dienstjahren), Termin und Sperrfrist.
  • Missbrauch & SperrfristKrankheit, Schwangerschaft, Militärdienst (Art. 336c) — Kündigung nichtig. Diskriminierungs- / Rachekündigung Art. 336.
  • Einsprache- und EntschädigungsschreibenSchriftliche Einsprache bis Ende Kündigungsfrist und Geltendmachung Entschädigung binnen 180 Tagen (Art. 336b OR).
Was es nicht ist
  • Keine Vertretung vor Schlichtungsbehörde / Arbeitsgericht.
  • Keine ALV-Beratung (Arbeitslosenkasse).
  • Keine GAV-spezifische Detailauslegung über KI hinaus.

Transparenz

Was die KI prüft — und was nur ein Anwalt entscheiden kann

Eine KI ist immer nur so gut wie die Frage. Deshalb zeigen wir Ihnen offen, wo Ihre Antwort verlässlich ist und wo Sie unbedingt mit einer Anwältin oder einem Anwalt sprechen sollten.

Bei Krankheit/Schwangerschaft/Militärdienst (Nichtigkeit), Diskriminierung (GlG), vermutetem Mobbing oder fristlosen Kündigungen: Schweizer Arbeitsrechtsanwalt:in.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Fall

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