Arbeitsvertragliche Kündigung Schweiz (Art. 335 ff OR)
Kündigung erhalten? Schweiz kennt Kündigungsfreiheit, aber Missbrauchsschutz Art. 336 OR. Anfechtung mit Sperrfrist 30 Tage.
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Schnell-Check: Was ist zu tun?
3 kurze Fragen – keine Anmeldung nötig.
Typische Risiken in diesem Fall
Worauf wir besonders achten
Aus echten Fällen kuratiert. Die KI-Prüfung markiert genau diese Punkte in Ihrem Dokument.
Versäumnis der Einsprache vor Kündigungsfristende = Verlust der Entschädigung Art. 336b OR
Sperrfrist Art. 336c OR: Kündigung während Krankheit/Schwangerschaft/Militär nichtig
Begründungsanspruch Art. 335 Abs. 2 OR (schriftlich verlangen!) — fehlende Begründung Indiz für Missbrauch
Was Sie hier in 5 Minuten erledigen
Das Schweizer Arbeitsrecht (Art. 335 ff OR) folgt dem Prinzip der Kündigungsfreiheit. Schutz besteht über (a) Sperrfristen Art. 336c OR (Krankheit, Schwangerschaft, Militär), (b) missbräuchliche Kündigung Art. 336 OR (Entschädigung bis 6 Monatslöhne) und (c) Begründungsanspruch Art. 335 Abs. 2 OR.
Kündigungsschreiben + Arbeitsvertrag + ggf. Arztzeugnis hochladen. Wir prüfen Frist (Art. 335c OR), Termin (Monatsende), Sperrfrist und Missbrauchsindikatoren.
Schriftliche Einsprache MUSS vor Ablauf der Kündigungsfrist erfolgen, sonst entfällt der Entschädigungsanspruch. Klage auf Entschädigung dann innert 180 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
So funktioniert es
In drei Schritten zum Ergebnis
Kündigung & Vertrag hochladen
Wir prüfen Kündigungsfrist Art. 335c OR (1/2/3 Monate je nach Dienstjahren), Termin und Sperrfrist.
Missbrauch & Sperrfrist
Krankheit, Schwangerschaft, Militärdienst (Art. 336c) — Kündigung nichtig. Diskriminierungs- / Rachekündigung Art. 336.
Einsprache- und Entschädigungsschreiben
Schriftliche Einsprache bis Ende Kündigungsfrist und Geltendmachung Entschädigung binnen 180 Tagen (Art. 336b OR).
- Kündigung & Vertrag hochladen – Wir prüfen Kündigungsfrist Art. 335c OR (1/2/3 Monate je nach Dienstjahren), Termin und Sperrfrist.
- Missbrauch & Sperrfrist – Krankheit, Schwangerschaft, Militärdienst (Art. 336c) — Kündigung nichtig. Diskriminierungs- / Rachekündigung Art. 336.
- Einsprache- und Entschädigungsschreiben – Schriftliche Einsprache bis Ende Kündigungsfrist und Geltendmachung Entschädigung binnen 180 Tagen (Art. 336b OR).
- Keine Vertretung vor Schlichtungsbehörde / Arbeitsgericht.
- Keine ALV-Beratung (Arbeitslosenkasse).
- Keine GAV-spezifische Detailauslegung über KI hinaus.
Transparenz
Was die KI prüft — und was nur ein Anwalt entscheiden kann
Eine KI ist immer nur so gut wie die Frage. Deshalb zeigen wir Ihnen offen, wo Ihre Antwort verlässlich ist und wo Sie unbedingt mit einer Anwältin oder einem Anwalt sprechen sollten.
Bei Krankheit/Schwangerschaft/Militärdienst (Nichtigkeit), Diskriminierung (GlG), vermutetem Mobbing oder fristlosen Kündigungen: Schweizer Arbeitsrechtsanwalt:in.
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