Klageerwiderung
Die schriftliche Antwort der beklagten Seite auf eine Klage: Sie nimmt Stellung zu den Vorwürfen und nennt eigene Argumente und Beweise.
Mit der Klageerwiderung antwortet die beklagte Partei im Zivilprozess auf die Klageschrift. Darin steht, ob und wie weit die Klage anerkannt oder bestritten wird, welche Tatsachen aus Sicht der beklagten Seite gelten und welche Beweise sie anbietet. Das Gericht setzt dafür in der Regel eine Frist, im schriftlichen Vorverfahren mindestens zwei weitere Wochen nach der Verteidigungsanzeige (§ 276 Abs. 1 Satz 2 ZPO); sie steht in der Verfügung, die der Klage beiliegt. Wer sie versäumt, riskiert ein Versäumnisurteil oder dass verspätetes Vorbringen nicht mehr berücksichtigt wird (§ 296 ZPO). Vor dem Landgericht müssen Sie sich durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten lassen (Anwaltszwang).
¹Hinweis: Diese Definition dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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