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§ 01 · Für Anwält:innen

Die Rechtsbibliothek im Anwaltsportal: Normen, Urteile und ihr Zitiernetz, ohne die Akte zu verlassen

Fundstellen aus Akte, Chat und Recherche öffnen jetzt die Rechtsbibliothek im Portal. Ein Zitiernetz zeigt, welche Entscheidungen eine Norm prägen und wie die Urteile Ihrer Akte zusammenhängen, ohne KI und ohne Kontingent.

3 minFür Anwält:innen
Ein dunkelrotes Buch auf grünem Grund, auf dem Einband ein Sternbild aus feinen goldenen Linien, ringsum kleine Lichtpunkte.

In einem Satz

Ein Klick auf eine Norm oder ein Urteil in Ihrer Akte öffnet jetzt die Rechtsbibliothek im Anwaltsportal, mit Zitiernetz, Leitentscheidungen und Rechtsprechungslinie, ohne KI und ohne Kontingent.

Was sich ändert

Bisher führten viele Fundstellen aus dem Portal hinaus, etwa zu Gesetze im Internet. Jetzt öffnen Normen und Entscheidungen aus Akte, Chat, Recherche und Quellenlisten die eigene Bibliothek. Dort finden Sie Gesetze, Entscheidungen, Rechtsbegriffe und Änderungen, auf jeder Seite mit den Knöpfen „In den Assistenten übernehmen“ und „Zitat kopieren“. Kommt eine Norm in Ihrer Akte vor, zeigt die Karte „In dieser Akte zitiert“, wo.

Das Zitiernetz

Zu jeder Norm und Entscheidung zeigt ein Netz, wer wen zitiert: als Wolke oder in Spalten, wahlweise nach den neuesten oder den meistzitierten Entscheidungen. Mit „Nachbarn laden“ gehen Sie Schritt für Schritt weiter. Ein Beispiel aus dem Arbeitsrecht: Die Entscheidung BAG 2 AZR 541/09 wird in unserem Bestand über 500-mal zitiert. Das Netz zeigt die Entscheidungen, auf die sie sich stützt, und die, die sich auf sie berufen. Auf Normseiten stehen die Leitentscheidungen mit ihrer Verteilung über die Jahre, auf Urteilsseiten die Rechtsprechungslinie. Das Netz lässt sich als Bild exportieren.

Das Zitiernetz Ihrer Akte

In der Akte schalten Sie unter „Fundstellen dieser Akte“ zwischen „Liste“ und „Netz“ um. Das Netz zeigt, wie die Entscheidungen zusammenhängen, die in Ihren Dokumenten und Antworten vorkommen. So sehen Sie auf einen Blick, ob die zitierten Urteile eine gemeinsame Linie bilden oder einzeln stehen. Wie das aussieht, zeigt der Abschnitt „Der Rechtsgraph zum Anfassen“ auf der Seite zur Rechtsbibliothek.

Was es nicht tut

  • Eine Linie bedeutet nur „zitiert“. Ob eine Entscheidung überholt oder bestätigt wurde, zeigt das Netz nicht; das bleibt Ihre Prüfung.
  • Die Bibliothek umfasst deutsches und europäisches Recht. Entscheidungen aus anderen Rechtsordnungen erscheinen als „nicht geprüft“.
  • Das Netz zeigt höchstens 150 Knoten auf einmal, damit es lesbar bleibt.

Mehr: Rechtsbibliothek, im Handbuch Rechtsbibliothek und Zitatprüfung. Hintergrund: Zwei Netze: das Recht und Ihre Akte.

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