In einem Satz
Ein Klick auf eine Norm oder ein Urteil in Ihrer Akte öffnet jetzt die Rechtsbibliothek im Anwaltsportal, mit Zitiernetz, Leitentscheidungen und Rechtsprechungslinie, ohne KI und ohne Kontingent.
Was sich ändert
Bisher führten viele Fundstellen aus dem Portal hinaus, etwa zu Gesetze im Internet. Jetzt öffnen Normen und Entscheidungen aus Akte, Chat, Recherche und Quellenlisten die eigene Bibliothek. Dort finden Sie Gesetze, Entscheidungen, Rechtsbegriffe und Änderungen, auf jeder Seite mit den Knöpfen „In den Assistenten übernehmen“ und „Zitat kopieren“. Kommt eine Norm in Ihrer Akte vor, zeigt die Karte „In dieser Akte zitiert“, wo.
Das Zitiernetz
Zu jeder Norm und Entscheidung zeigt ein Netz, wer wen zitiert: als Wolke oder in Spalten, wahlweise nach den neuesten oder den meistzitierten Entscheidungen. Mit „Nachbarn laden“ gehen Sie Schritt für Schritt weiter. Ein Beispiel aus dem Arbeitsrecht: Die Entscheidung BAG 2 AZR 541/09 wird in unserem Bestand über 500-mal zitiert. Das Netz zeigt die Entscheidungen, auf die sie sich stützt, und die, die sich auf sie berufen. Auf Normseiten stehen die Leitentscheidungen mit ihrer Verteilung über die Jahre, auf Urteilsseiten die Rechtsprechungslinie. Das Netz lässt sich als Bild exportieren.
Das Zitiernetz Ihrer Akte
In der Akte schalten Sie unter „Fundstellen dieser Akte“ zwischen „Liste“ und „Netz“ um. Das Netz zeigt, wie die Entscheidungen zusammenhängen, die in Ihren Dokumenten und Antworten vorkommen. So sehen Sie auf einen Blick, ob die zitierten Urteile eine gemeinsame Linie bilden oder einzeln stehen. Wie das aussieht, zeigt der Abschnitt „Der Rechtsgraph zum Anfassen“ auf der Seite zur Rechtsbibliothek.
Was es nicht tut
- Eine Linie bedeutet nur „zitiert“. Ob eine Entscheidung überholt oder bestätigt wurde, zeigt das Netz nicht; das bleibt Ihre Prüfung.
- Die Bibliothek umfasst deutsches und europäisches Recht. Entscheidungen aus anderen Rechtsordnungen erscheinen als „nicht geprüft“.
- Das Netz zeigt höchstens 150 Knoten auf einmal, damit es lesbar bleibt.
Mehr: Rechtsbibliothek, im Handbuch Rechtsbibliothek und Zitatprüfung. Hintergrund: Zwei Netze: das Recht und Ihre Akte.






