Österreich · Privatpersonen & kleine Unternehmen
Erbschaft antreten oder ausschlagen — Erbantrittserklärung
Entscheidung über Antritt oder Ausschlagung einer Erbschaft nach österreichischem Recht: bedingte oder unbedingte Erbantrittserklärung (§§ 799–802 ABGB), Ausschlagung (§§ 803–806 ABGB) und überschuldete Verlassenschaft.
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